Betriebsversammlung im AKH: Das Ärztearbeitszeitgesetz ist seit 1. Jänner in Kraft, wie es umgesetzt werden soll, ist aber nicht klar.

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Wien – Eine kleine Überraschung gab es für die Ärzte bei der Betriebsversammlung im Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) dann doch. Wolfgang Schütz, Rektor der Med-Uni Wien, hat ein neues Angebot für die Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes vorgelegt – ein Einlenken, nachdem die Fronten zuletzt zwischen Ärzten und Rektorat verhärtet waren und in einem Maulkorberlass für Primare mündete.

Das letzte Angebot hatte der AKH-Betriebsrat abgelehnt, offiziell, weil die Umstellung auf die gesetzlich vorgeschriebene 48-Stunden-Woche für alle Ärzte bis zum 1. Juli 2016 nicht möglich sei. Aber auch bei den Gehaltsforderungen lagen die Vorstellungen auseinander. Die Wiener Ärztekammer und der AKH-Betriebsrat fordern eine Anhebung des ärztlichen Grundgehalts um 30 Prozent, das Rektorat wollte das aber nach Dienstgrad staffeln: 15 Prozent mehr für Assistenzärzte, 20 Prozent für Fachärzte und 25 Prozent für Universitätsprofessoren.

20 Prozent mehr Grundgehalt für alle Ärzte

Bei der Betriebsversammlung wollte der Betriebsratsvorsitzende Martin Andreas noch keine Details zum neuen Angebot nennen, das müsse erst intern abgestimmt werden. Auf Standard-Nachfrage bestätigt das Rektorat das neue Angebot: 20 Prozent mehr Grundgehalt für alle AKH-Ärzte, die Einführung der 48-Stunden-Woche soll erst ein halbes Jahr später, mit 1. Jänner 2017, in Kraft treten. Dann soll es noch die Möglichkeit geben, 60 Stunden zu arbeiten – allerdings nur in der Forschung, nicht mit Patienten.

Der Rückhalt für den Rektor in der Belegschaft ist nicht besonders groß: Sein Verhandlungsgeschick mit dem zuständigen Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) wird eher als "Herumlavieren" empfunden, die Ärzte fühlen sich nicht gut vertreten. Doch das hat auch mit der undefinierten Rolle des AKHs zu tun, das aus Sicht der Stadt Wien Patienten versorgen solle, aber aus Uni-Sicht einen Forschungsauftrag zu erfüllen habe.

Eine Dauerforderung ist die Entlastung der Ärzte von Routinetätigkeiten durch Pflegekräfte. Am 3. März wird weiterverhandelt. (Marie-Theres Egyed, DER STANDARD, 26.2.2015)