Wien – Mit der konstituierenden Sitzung ist am Donnerstag der Startschuss für den U-Ausschuss zur Hypo gegeben worden. Mit dem Formalakt, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und nur eine Viertelstunde dauerte, kann die Arbeit nun offiziell beginnen. Die Fraktionsführer konnten sich im Anschluss an die Sitzung noch nicht auf einen Fahrplan einigen. Gestritten wurde vor allem darüber, ob es 50, 80 oder 100 Sitzungstage pro Jahr geben soll.

Die Fraktionsführer schlüpften anlässlich der konstituierenden Sitzung in ihre Rollen für die kommenden Monate. Vor allem Werner Kogler von den Grünen, der im Vorjahr mit Vorträgen zum "Hypo-Krimi" durchs Land zog, genoss die Aufmerksamkeit der Medien und sprach minutenlang über seine Sicht der Dinge. Der Abgeordnete ist überzeugt davon, den Steuerzahlern durch die Aufklärungsarbeit weitere Milliarden für die Hypo zu ersparen.

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Den Vorsitz führen die Nationalratspräsidenten Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP, rechts) und Norbert Hofer (FPÖ).
Foto: apa/Fohringer

5,5 Milliarden Euro

Der Untersuchungsauftrag umfasst mehr oder weniger den ganzen Hypo-Komplex: Der erste Teil beschäftigt sich mit der Aufsichtstätigkeit der Organe des Bundes beziehungsweise des Finanzministeriums in der Zeit ab dem Jahr 2000, als die Landeshaftungen des Lands Kärnten regelrecht explodierten. Die weiteren Untersuchungen drehen sich dann um die Hintergründe rund um die Verstaatlichung und spätere Abwicklung der Hypo. Bisher hat die Republik 5,5 Milliarden Euro in die Hypo gesteckt.

Nach der konstituierenden Sitzung haben die Fraktionsführer der Parteien über den Fahrplan des Ausschusses gesprochen. Einigung gab es dabei noch keine. "Nicht einmal, mit welchen Untersuchungsgegenstand man beginnen möchte ist nicht klar", heißt es von den Neos.

Diskussionen über Anzahl der Sitzungstage

Neben dem Thema Redezeiten ging es bei der nicht medienöffentlichen Besprechung vor allem darum, an wie vielen Tagen im Jahr der Ausschuss tagen soll. Dabei wurde es zeitweise etwas lauter, haben die Parteien doch unterschiedliche Vorstellungen. Die Bandbreite reicht nach Angaben mehrerer Abgeordneter von ungefähr 50 über 80 bis zu 100 Sitzungstagen im Jahr.

Inhaltliche Arbeit nach Ostern

Kogler plädiert für rund 100 Tage, wie er der APA sagte. 50 Tage seien quasi gerade einmal die gesetzliche Untergrenze, sollen demnach doch "nach Möglichkeit" mindestens vier Sitzungen pro Monat stattfinden. Team Stronach-Mandatar Robert Lugar hält zwar 100 Tage für unrealistisch, will aber auch so viele wie möglich. Den Neos reichen 50 Tage ebenfalls nicht. Als wirklich tragisch werden die Unstimmigkeiten derzeit aber auf beiden Seiten nicht bewertet. Laut SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sollen nun einmal die Referenten Vorschläge erarbeiten. In einigen Tagen wollen sich die Fraktionsführer dann wieder zusammensetzen.

Die inhaltliche Arbeit des Ausschusses dürfte nach Ostern beginnen, wenn nach dem Durchackern der Akten die ersten Zeugen ins Parlament kommen müssen.

"Bessere Karten für Schelling"

Kogler ist davon überzeugt, dass der U-Ausschuss dem Steuerzahler weitere Zahlungen an die Hypo ersparen kann. "Es kann ein Beitrag dafür geleistet werden, dass Finanzminister Hans Jörg Schelling bessere Karten in den Verhandlungen hat." Dem widerspricht Gabriele Tamandl, Fraktionsführerin der ÖVP und Parteikollegin des Finanzministers. "Der Ausschuss ist dazu da, die politische Verantwortung zu klären", sagt sie. Dass dabei "nebenbei die Rettung einiger Euro" gelingen könne, hält sie nicht für realistisch. Die ÖVP-Finanzminister der letzten Jahre würden "selbstverständlich" im Untersuchungsausschuss aussagen.

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Verfahrensrichter Walter Pilgermair (rechts) wird die Erstbefragung der Zeugen durchführen. Neben ihm der stellvertretende Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann, Verfahrensanwalt Bruno Binder und der stellvertretende Verfahrensrichter Walter Hellmich (von links).
Foto: apa/Fohringer

Keine Akten von Heta

Ebenfalls als einen der Hauptaufklärer im U-Ausschuss sehen sich die Neos unter der Führung von Rainer Hable. Es sei wichtig zu klären, warum es zum Hypo-Skandal gekommen sei, sagt er. Dabei müsse man in die Tiefe gehen, er sei zuversichtlich, dass das auch gelingt. Die Neos sind vor allem unzufrieden mit dem derzeitigen Beweisbeschluss zum Untersuchungsausschuss. Derzeit ist die Heta Asset Resolution, die Nachfolgerin der Hypo, nicht dazu verpflichtet, Akten vorzulegen. Hable will die anderen Fraktionen von einer Erweiterung des Beweisbeschlusses überzeugen. Diese lehnen das bisher ab, weil das Parlament damit seine verfassungsrechtlichen Befugnisse überschreiten würde: Das parlamentarische Kontrollrecht umfasst nur politische Organe der Republik, reicht aber nicht bis in Staatsunternehmen hinein.

FPÖ für "lückenlose Aufklärung"

Für Elmar Podgorschek, Fraktionsführer der FPÖ, wurde bisher bei der Aufklärung des Hypo-Skandals "nur an der Oberfläche gekratzt". Er will eine lückenlose Aufklärung und dass die Abgeordneten durch die neuen Regeln für U-Ausschüsse "mehr weiterbringen als in der Vergangenheit". Robert Lugar vom Team Stronach sieht nicht nur die Aufklärung über die politische Verantwortung als Aufgabe des Ausschusses, sondern will auch strafrechtlich relevante Sachverhalte aufklären. Es gehe darum herauszufinden, wer profitiert habe.

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Der Untersuchungsausschuss findet im Lokal VI im Parlament statt.
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ÖVP-Finanzminister werden aussagen

SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer will vor allem unvoreingenommen in die Ausschussarbeit gehen. Man könne schließlich nicht schon vorher wissen, was bei den Untersuchungen herauskommt. Mit Hilfe der Erkenntnisse solle klar werden, "wo wir als Gesetzgeber handeln müssen". Das sieht auch seine ÖVP-Kollegin Tamandl so: Konsequenz müsse sein, "dass es so etwas nicht mehr geben darf". Verbesserungsbedarf sieht sie etwa bei der Bankenaufsicht.

Neue Regeln

Dass eine Minderheit im Parlament einen U-Ausschuss einsetzt, ist erst seit Jahresbeginn möglich. Wegen dieses neuen Minderheitsrechts ist auch damit zu rechnen, dass es künftig weitaus häufiger Untersuchungsausschüsse geben wird als bisher, weil die Opposition nun nicht mehr die Regierungsparteien überzeugen muss. Im Fall der Hypo kam das Verlangen formal von FPÖ, Grünen und Neos. Auch innerhalb des Verfahrens, etwa bei Zeugenladungen und Aktenanforderungen, hat die Minderheit dann etwas zu sagen. Der Vorsitz bleibt im Parlament, neu ist aber zur Unterstützung ein emeritierter Richter.

Verfahrensrichter im Hypo-Ausschuss ist Walter Pilgermair, der zuletzt Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck war. Er wird die Erstbefragung der Zeugen durchführen. Den Vorsitz führen die Nationalratspräsidenten, sie sind für den Gesamtablauf verantwortlich. Sie können sich auch von Abgeordneten vertreten lassen. (koli, APA, 26.2.2015)