Bild nicht mehr verfügbar.

Am sogenannten schönsten Tag im Leben soll nichts schieflaufen. Für Zwischenfälle aller Art kann eine Versicherung gekauft werden.

Foto: AP/Willet

Wien - Wer heiraten möchte, merkt schnell, dass das nicht billig ist. Brautkleid, Anzug, Blumen, Torte, Miete für die Örtlichkeit der Feier verschlingen schon - je nach Anzahl der Gäste - mehrere Tausend Euro. Hinzu kommt die Verköstigung der Gäste. Wer noch mit Band oder professionellem DJ die Nacht durchtanzen möchte, erreicht schnell die 10.000-Euro-Grenze - schließlich soll ein Fotograf die schönsten Momente auch noch festhalten.

Überschatten zudem unvorhergesehene Ereignisse die Feier - ein Gast verletzt sich, die Torte wird schlecht platziert, wodurch die Kerzen darauf einen Vorhang oder das Tischtuch entzünden, etwas fällt zu Boden und beschädigt selbigen -, kann das nicht nur richtig unangenehm werden, sondern auch sehr teuer.

Zwar ist der Besitzer der Location gegen viele solcher Zwischenfälle versichert. Die Kosten für etwaige Reparaturen wird dieser dennoch auf das Hochzeitspaar abwälzen wollen, weil dieses für die Feier nämlich auch in die Rolle des Veranstalters schlüpft und damit auch in die Veranstalterhaftung fällt, erklärt Wolfgang Richter von Verag Versicherungsmakler. Verletzte sich ein Gast, könne das noch von der privaten Unfallversicherung getragen werden, sei aber auch von Fall zu Fall zu klären. Mit allen anderen Zwischenfällen stehe das Brautpaar aber allein da. Wurde noch dazu ein Kredit für die Hochzeit aufgenommen, "ist am Ende einfach kein Budget mehr für solche Aufwände da", erklärt Richter dem Standard. Für viele dieser Zwischenfälle kommt aber eine Hochzeitsversicherung auf.

Zwei Modelle werden für solch eine Versicherung unterschieden:

Risikomodell: In diesem Fall wird speziell für eine Hochzeit (oder für eine andere Veranstaltung wie etwa Geburtstage oder Jubiläen) eine Versicherung abgeschlossen. Wichtig ist hierbei, die Daten für den Abschluss zu beachten, die von Versicherung zu Versicherung variieren. Bei der VAV Versicherung etwa muss die Polizze mindestens einen Monat vor dem Termin abgeschlossen werden und kann bis zu einem Jahr im Voraus vereinbart werden. Bei der Zurich muss ein Antrag auf so eine Versicherung mindestens vier Wochen vor Versicherungsbeginn eingelangt sein. Die Gültigkeit beginnt erst ab der Zustellung der Polizze. Bei Verag ist die Versicherung auch online abschließbar und kann auch noch 24 Stunden vor der Veranstaltung abgeschlossen werden. Die Veranstaltungsausfall-Versicherung von der Zurich kann vom 15. Mai bis 30. September abgeschlossen werden.

Fixpaket vs. Bausteine

Was kann damit nun versichert werden? Hier unterscheiden sich die Assekuranzen ebenfalls. In manchen Fällen können Bausteine individuell kombiniert werden, bei anderen gibt es ein Fixpaket. Bei der VAV fällt unter den Versicherungsschutz etwa, wenn Braut oder Bräutigam schwer erkranken, verunfallen oder sterben und das Fest ausfällt. Sollten die Veranstaltungsräume (aufgrund von Wasserschäden, Elementarereignissen oder Doppelbuchungen) kurzfristig nicht benützbar oder die Anreise vom Brautpaar nicht möglich sein, haftet ebenfalls die Versicherung. Auch der finanzielle Schaden beim Nichterscheinen des Hochzeitsfotografen oder bei kurzfristiger Absage der Band wird von der Versicherung getragen - um nur ein paar Beispiele zu nennen. Die Ver-sicherungssumme bei der VAV beträgt 25.000 Euro.

Bei Verag (Risikoträger ist hierbei die Wiener Städtische) sind als Baustein auch Schäden am Mietobjekt oder der Verlust des Schlüssels zum Veranstaltungsort buchbar. Ebenso können Umweltschäden oder das Risiko eines Schadenregresses versichert werden. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich - so wie die Prämie - nach den gewählten Bausteinen. Wer ein umfangreiches Paket bucht, muss mit einer Einmalzahlung von 700 bis 950 Euro rechnen. Die Grunddeckung ist für rund 90 Euro zu haben. Verag-Experte Richter warnt aber davor, sich mit dem Grundpaket in voller Sicherheit zu wiegen. Es gelte, sich immer genau die Bausteine auszusuchen für jene Zwischenfälle, die man nicht aus der eigenen Tasche zahlen kann. "Je größer eine Feier angelegt wird, desto mehr Probleme können auftauchen", sagt Richter.

Bei der Zurich sind auch Staats- oder Landestrauer als Grund für den Ausfall einer Feier oder sanitätsbehördliche Untersagung wegen Seuchengefahr inkludiert. Ersetzt werden die nachgewiesenen fixen Kosten des Versicherungsnehmers. Die maximale Höchstversicherungssumme beträgt 200.000 Euro, weswegen sich dieses Produkt "eher für kleinere bis mittlere Events eignet", sagt Kurt Möller, Vorstandsmitglied und verantwortlich für den Bereich Schaden/Unfall bei der Zurich.

Ansparmodell:Oft wählen Eltern oder Großeltern schon bei der Geburt eines Kindes ein Ansparmodell, um dem Kind später eine größere Summe Geld zur Verfügung stellen zu können. Für welchen Zweck dieses Geld verwendet wird, steht dem beschenkten Kind freilich offen. Diese Modelle laufen oft unter dem Namen Kindervorsorge. Dahinter steht meist eine klassische Er- und Ablebensversicherung, deren Laufzeit oft 25 Jahre (Alter des Kindes) beträgt, die Eltern oder Großeltern zahlen über die Jahre laufende Prämien.

Da im Falle einer Hochzeit auch heute noch die Eltern (vor allem der Braut) gerne zur Kasse gebeten werden, wird der Betrag der Versicherung auch gerne von den Eltern für das Fest beigesteuert.

Risikogemeinschaft

Die Ansparmodelle waren früher facettenreicher und das Versicherungsmodell anlassbezogener. Wurde von den Eltern eine Hochzeitsversicherung abgeschlossen, war das Modell so: Die Versicherungslaufzeit betrug beispielsweise 30 Jahre. Wurde der Vertrag bei der Geburt des Kindes abgeschlossen und heiratete das Kind tatsächlich mit 30 Jahren, kam von der Versicherung die vereinbarte Summe zur rechten Zeit. Heiratete das Kind aber schon früher - sagen wir mit 20 Jahren und damit weit vor Ende der Laufzeit -, hatte die Versicherung ein Problem. Sie musste die vereinbarte Summe ausschütten, obwohl die Prämien dafür noch nicht voll einbezahlt wurden. Eine Risikogemeinschaft war nur schwer zu bilden, weil das Ereignis einer Hochzeit höchst individuell ist. Daher bieten Assekuranzen das Modell in dieser Form nicht mehr an.

Und was, wenn die Braut oder der Bräutigam es sich in letzter Minute doch noch anders überlegt und vor dem Standesbeamten Nein sagt? Dann gibt es im Fall der Risikoversicherung in den meisten Fällen eine Trostprämie von 1000 Euro. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, 27.2.2015)