Wien - Mit einem Freispruch ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den pensionierten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut, zu Ende gegangen. Ihm war falsche Zeugenaussage vorgeworfen worden. Richterin Claudia Geiler sagte in ihrer Begründung, im Zweifel liege keine "subjektive Tatseite" vor.

Freispruch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb der Freispruch nicht rechtskräftig ist. Der ehemalige Spitzenjurist, dem im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft gedroht hätten, wollte nach der Verhandlung gegenüber den Medien keine Erklärung abgeben.

Inkriminiert war eine Zeugenaussage Rzeszuts im Verfahren gegen einen Polizisten, den er in seiner Funktion als Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission kennengelernt hatte. Das Gremium sollte allfällige behördliche Versäumnisse bei der Suche nach der im Frühjahr 1998 entführten Natascha Kampusch aufdecken. Unter Wahrheitspflicht hatte der Ex-OGH-Präsident versichert, er habe nach zwei Treffen in einem Kaffeehaus beziehungsweise auf der Straße keinen Kontakt zu dem Polizisten mehr gehabt. Diese Darstellung wurde in weiterer Folge widerlegt, als die Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung ein deutlich anderes Bild ergaben. (APA, 27.2.2015)