Wien - Das juristische Nachspiel der Neubesetzung der Leitung des Wiener Arbeitsmarktservice (AMS) im Jahr 2012 geht in die nächste Runde: Der Oberste Gerichtshof hat nun seine Entscheidung in der Causa veröffentlicht. Er hat festgestellt, dass eine Schadenersatzklage der Bewerberin Ingeborg Friehs nach dem Stellenbesetzungsgesetz möglich ist - was einen Neubeginn in der ersten Instanz bedeutet.

Der Rechtsstreit nahm seinen Ausgang als die Nachfolge der scheidenden AMS-Chefin Claudia Finster ausgeschrieben wurde. Die damalige AMS-Vizechefin Friehs bewarb sich um den Posten, den letztendlich Petra Draxl, eine Abteilungsleiterin im Sozialministerium, erhielt. Die Entscheidung, so zeigte sich Friehs überzeugt, sei von Bund und Rathaus gesteuert worden.

Oberlandesgericht hob Ersturteil auf

Sie klagte darum auf Schadenersatz, wobei das Begehr in erster Instanz (am Landesgericht für Zivilrechtssachen, Anm.) abgewiesen wurde. Friehs ging erfolgreich in Berufung, das Oberlandesgericht hob das Ersturteil auf. Der Bund sowie das AMS konterten mit einem Rekurs gegen die Aufhebung. Zumindest jenem des AMS wurde nicht stattgegeben, wie Friehs-Anwalt Martin Riedl im APA-Gespräch erklärte.

Somit wird das Arbeitsmarktservice beim neuerlichen Verfahren alleinige beklagte Partei sein, die Republik hat sich hingegen erfolgreich zur Wehr gesetzt. Man habe aus "Vorsichtsgründen" beide geklagt, da die Zuständigkeit nicht klar gewesen sei, betonte der Anwalt. Das sei nun vom OGH geklärt worden. Sollte Friehs nun gewinnen, müsste das AMS zahlen, so Riedl. (APA, 4.3.2015)