Salzburg - Den Ehrendoktortitel der Universität und die Ehrenbürgerschaft der Stadt Salzburg ist der ehemalige Leiter des Hauses der Natur, Eduard Paul Tratz, bereits los. Nun prüft auch das Land Salzburg, ob Tratz der Ring des Landes und das Goldene Verdienstzeichen des Landes posthum aberkannt werden können.

Bisher begründete das Land, die Ehrungen könnten posthum nicht aberkannt werden, da es keine rechtliche Grundlage nach dem Ehrenzeichengesetz gebe. Auf Antrag von SPÖ und Grüne beschloss am Mittwoch der Verfassungsausschuss des Landtages, eine Gesetzesänderung zu prüfen. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ.

Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf betonte, es sei wichtig und zeitgemäß, das Ehrenzeichengesetz zu überdenken. Es solle eine rechtliche Grundlage und einen Kriterienkatalog geben, wie in Einzelfällen zu entscheiden sei.

An Kulturraub-Aktionen beteiligt

Im Oktober 2014 wurde Tratz posthum die Ehrendoktorwürde der Universität Salzburg aberkannt, was die neuerliche Diskussion ins Rollen brachte. Der 1977 verstorbene Tratz habe sich als SS-Hauptsturmführer an Kulturraub-Aktionen aktiv beteiligt. Dabei seien unter anderem Exponate für das Salzburger Haus der Natur requiriert worden. Die Stadt Salzburg zog im Dezember nach und hat Tratz posthum die Ehrenbürgerschaft aberkannt. Der Salzburger KZ-Verband forderte damals bereits das Land dazu auf, Tratz auch den im Jahr 1958 verliehenen Ehrenring des Landes abzuerkennen.

In Oberösterreich hat der Landtag bereits im Sommer 2012 die rechtlichen Hürden für posthume Aberkennungen von Ehrenbürgerschaften mit einer Änderung des Auszeichnungsgesetzes bereinigt. Anlassfall war die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers in Braunau. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 5.3.2015)