Wien - Auch wenn die Vorgangsweise der Regierung bei der Abwicklung der Hypo-Abbaueinheit Heta viele Fragen aufwirft - in einem Punkt hat Österreich EU-Rückendeckung: Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass auch mit Haftungen besicherte Anleihen geschnitten werden können. Genau auf diesen Schritt läuft die aktuelle Vorgangsweise der Regierung und der Finanzmarktaufsicht FMA hinaus.

Es geht um jene knapp elf Milliarden an Kärntner Landeshaftungen, auf die sich Investoren bisher bei Einschnitten berufen konnten. Mit dem neuen Abwicklungsgesetz Basag hat die Republik aber ein Instrument geschaffen, wonach ein Zahlungsmoratorium die Gläubiger zumindest vorerst durch die Finger schauen lässt. Einige potenzielle Kläger und Experten haben bereits ins Treffen geführt, dass sie sich auf die Ausnahme für besicherte Forderungen von einer Gläubigerbeteiligung in der EU-Richtlinie berufen. Das könnte nun schwierig werden, wenngleich andere Zweifel an der österreichischen Umsetzung des europäischen Rahmens bleiben.

Landeshaftung

Konkret berufen sich Kritiker auf folgende Passage in EU-Richtlinie zur Abwicklung von Kreditinstituten: "Das Bail-in-Instrument sollte nicht auf Forderungen angewandt werden, die abgesichert, besichert oder auf andere Art und Weise garantiert sind." Vielen Experten erscheint es naheliegend, dass eine Landeshaftung als derartige Besicherung einzustufen sei.

Anfang Februar - also nach Beschlussfassung des österreichischen Gesetzes zur Bankenabwicklung (Basag) sah sich die Europäische Bankenbehörde (EBA) diesbezüglich zu einer Klarstellung veranlasst: Garantien werden demnach nicht als besicherte Forderungen betrachtet, heißt es in der Veröffentlichung der EBA. Lediglich bei Verbindlichkeiten, die vom Kreditinstitut selbst mit Vermögenswerten - beispielsweise Immobilien oder Forderungen - besichert sind, sind demnach von einer Beteiligung an den Sanierungskosten ausgenommen. Garantien oder Haftungen eines Dritten können hingegen geschnitten werden.

Hypos in Aufruhr

Rechtsverbindlich sei diese Auskunft nicht, hält die EBA fest. Es handle sich um eine "inoffizielle Stellungnahme" der Generaldirektion für Finanzstabilität und Kapitalmärkte der EU-Kommission, definitiv interpretiert werden könne die Richtlinie nur vom Europäischen Gerichtshof.

Die Heta-Abwicklung trifft nicht nur die Gläubiger, sondern auch die anderen Hypothekenbanken und damit die Länder mit ihren Haftungen ins Mark. Bei einer Krisensitzung der Landesfinanzreferenten wurden am Mittwoch die Folgen besprochen: Die Hypo Alpe Adria hat - wie berichtet - auch über die Pfandbriefstelle des Sektors Anleihen begeben, die nun nicht bedient werden. Es geht um 1,2 Milliarden Euro, für die nun die anderen Landesbanken haften. Im Extremfall könnte die Pfandbriefstelle sogar Insolvenz anmelden, wobei es um ein Volumen von 5,6 Milliarden Euro ginge.

Derzeit sieht es aber so aus, dass die Hypobanken und die Länder die Belastung mit Liquiditätshilfe für die Pfandbriefstelle auffangen. Sehr zum Ärger der Landeshauptleute, die sich an Kärnten schadlos halten wollen - also regressieren. Niederösterreichs Landeschef Erwin Pröll soll besonders entnervt sein. Nicht nur, weil "seine" Hypo mitzahlen soll, sondern wegen des sonntäglichen Auftritts in der "Pressestunde". Der ging mit dem Platzen der Heta-Bombe medial unter. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 5.3.2015)