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Wenn die Passagiere Unrecht orten und sich mit dem Verkehrsunternehmen nicht einigen können, greift die Schlichtungsstelle ein.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien - 781 Beschwerden haben Bahnkunden im Vorjahr bei der Schlichtungsstelle der Schienen-Control eingereicht. Im Vergleich zu 2013 bedeutet das eine leichte Steigerung von 1,2 Prozent. Weiterhin rückläufig waren Beschwerden über den ÖBB-Personenverkehr: 85 Prozent aller Beanstandungen betrafen die staatlichen Bundesbahnen, 2013 waren es noch 88 Prozent gewesen.

Zurückgeführt wird dies auf die "kundenfreundlichere Beschwerdeabwicklung" der ÖBB, sagte Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control. Bereits seit 2013 habe sich das Beschwerdemanagement verbessert.

Die Schlichtungsstelle ist erst dann zuständig, wenn sich Fahrgäste mit den Bahnunternehmen nicht einig werden, sie fungiert quasi als zweite Instanz und sorgt im Streitfall für verbindliche Lösungen und Entschädigungen. "Wir sind sozusagen die Speerspitze", erklärte Röhsler. Die Erfolgsrate sorge für mehr Qualität, denn "mehr als 90 Prozent der Fälle werden positiv abgeschlossen", sagte die Geschäftsführerin. Im Eisenbahn-Personenverkehr sind in Österreich 16 Personenverkehrsunternehmen und acht Verkehrsverbünde tätig.

Verkehrsträgerübergreifende Kontrolle

Ab dem Sommer soll eine Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sich um die Anliegen von Bus-, Bahn-, Flugzeug- und Schiffskunden kümmern - unter dem Dach der Schienen-Control GmbH. Der Gesetzesentwurf wurde Ende Jänner im Ministerrat beschlossen. "Das heißt, dass wir uns in Zukunft für die Passagiere und Fahrgäste von Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff einsetzen und ihnen zu ihrem Recht verhelfen können", sagte Röhsler.

Pro Jahr werde mit über 3.000 Beschwerdefällen gerechnet - je 1.000 im Bahn-, Flug-, und Busverkehr und 50 im Schiffsverkehr. Die errechneten Kosten von 586.000 Euro jährlich werden zu 40 Prozent von den Transportunternehmen und zu 60 Prozent vom Bund getragen. Zudem wird sich die verkehrsträgerübergreifende Agentur als Schlichtungsstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität einsetzen.

Anspruch auf Hilfeleistungen

Die Rechte der Passagiere sind in den jeweiligen europäischen Verordnungen geregelt und weitgehend gleich. So gibt es bei Verspätungen Entschädigungen, Erstattung bei Ausfällen beziehungsweise Annullierungen sowie Hilfeleistung bei Problemen wie beispielsweise Übernachtungs- beziehungsweise Umbuchungsmöglichkeit. Menschen mit Behinderung haben das Recht auf möglichst weit vorangeschrittene Barrierefreiheit sowie Anspruch auf Hilfeleistungen.

Im Bahnbereich bleibt die Schienen-Control weiterhin auch Durchsetzungsstelle. Als solche prüft sie die Einhaltung der in der europäischen Fahrgastrechteverordnung und dem Fahrgastrechtegesetz verankerten Bestimmungen. Bei Verstößen kann die Schienen-Control verbindliche Entscheidungen fällen. (APA, 5.3.2015)