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Dem 45-jährigen Oberösterreicher wird vorgeworfen, geplant zu haben, seine Exfrau und seine drei Kinder zu töten und deren Wohnung anzuzünden.

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Linz/Pasching - Ein 45-jähriger Oberösterreicher, der in der Nacht auf den 3. Juli 2014 versucht haben soll, seine Ex-Frau und seine drei Kinder im Alter von zehn, 13 und 18 Jahren zu töten und die Tat dem ältesten Sohn in die Schuhe zu schieben, hat sich am Donnerstag in Linz vor Gericht verantworten müssen. Er bekannte sich "nicht schuldig". Ein Urteil wird für Freitag erwartet.

Der Angeklagte und seine Frau sind seit 2010 geschieden. Seither hat der Mann nur unregelmäßig Unterhalt für die Kinder gezahlt. Im Lauf der Jahre häufte er so einen Rückstand von 32.000 Euro an. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er deshalb seine Familie auslöschen wollte. Sie wirft dem Mann Mordversuch und Brandstiftung vor. Ihm drohen zehn bis 20 Jahre Haft, unter Umständen sogar lebenslang.

Laut Anklage sah der "teuflische Plan" - so Staatsanwältin Elisabeth Stellnberger - vor, in die Wohnung der Ex-Frau in Pasching (Bezirk Linz-Land) einzubrechen, sie und die Kinder mit Äther zu betäuben, mit einem Messer zu töten und Feuer zu legen. Dem ältesten Sohn habe er die Pulsadern aufschneiden wollen, sagte die Staatsanwältin. Sie wirft dem Mann vor, er habe es so aussehen lassen wollen, als ob der 18-Jährige die Tat begangen und sich anschließend selbst umgebracht habe.

Überlegungen nach dem Geständnis

Dieser Plan scheiterte an der heftigen Gegenwehr der Frau, die mit den beiden kleineren Kindern im selben Zimmer schlief: Sie erwachte, weil plötzlich ein vermummter Mann vor ihr stand, ihr den Mund zuhielt und sie würgte. Sie schrie so laut, dass auch die Kinder wach wurden. Daraufhin flüchtete der Angreifer.

Die Polizei ging zunächst von einem Einbruch aus. Die Spurenlage zeigte aber bald, dass es sich um ein Gewaltverbrechen handelte, erklärte Stellnberger. Die Ermittler fanden ein Messer und eine Flasche mit Benzin auf der Terrasse sowie Aceton neben dem Bett der Frau. DNA-Spuren überführten den Mann schließlich.

Der Angeklagte legte zunächst ein umfassendes Geständnis ab. Später sagte er aber, er habe es sich im letzten Moment anders überlegt und nur mehr seine Kinder sehen wollen. Stellnberger will das nicht glauben: "Warum hat er dann eine Acetonflasche geöffnet und die Frau gewürgt?"

Der Verteidiger sagte hingegen, sein Mandant habe den Tatplan verworfen. Er sei durch eine offene Tür hineingegangen. Als die Frau munter geworden sei, habe er ihr den Mund zugehalten, damit sie nicht schreit. Er werde sich deswegen der Körperverletzung und der Nötigung schuldig bekennen, aber nicht des Mordversuchs. "Es ist ihm bewusst, dass er einen Riesen-Blödsinn gemacht hat."

"Schrecklicher Traum"

Der Angeklagte sagte in seiner Einvernahme, er habe den von der Staatsanwaltschaft behaupteten Tatplan "nur geträumt". Das Geständnis bei der Polizei habe er lediglich abgelegt, weil man ihm gesagt habe, dann könnte er Paragraf 16 - Rücktritt vom Versuch - schlagend werden und er straffrei gehen. "Ich habe nie vorgehabt, jemandem etwas anzutun."

"Mein Gedankengang war, dass ich mich aus den Alimente-Zahlungen nur befreien kann, wenn ich meine Familie auslösche", hatte der 45-Jährige vor den Kripo-Beamten erklärt. Er hat insgesamt 80.000 bis 90.000 Euro Schulden, 32.000 davon aus Alimenten. Auch zum Tatplan wurde er gegenüber der Polizei recht konkret: "Damit sie (Frau und Kinder, Anm.) sofort gefunden werden und nicht tagelang in der Wohnung verfaulen, habe ich mir überlegt, Feuer zu legen." Das habe er dem Sohn in die Schuhe schieben wollen, indem er eine Benzinspur in dessen Zimmer legt, sagte er damals aus. Erst an Ort und Stelle habe er dann aber beschlossen, den Plan nicht umzusetzen und nur einen Blick auf die schlafenden Kinder zu werfen.

Im Gerichtssaal beschrieb der Angeklagte am Donnerstag eine andere Version: Er habe den Tatplan nicht selbst geschmiedet, sondern nur einen "schrecklichen Traum" davon gehabt. In Wirklichkeit wollte er von Anfang an lediglich kurz seine Kinder sehen, weil er vorhatte, beruflich ins Ausland zu gehen. Warum er dann Aceton dabeigehabt habe, wollte der Richter wissen. Der 45-jährige antwortete, er habe befürchtet, dass seine Ex-Frau munter wird und schreit. Dann hätte er ihr "kurz" das Aceton vors Gesicht gehalten, damit sie still ist - den Trick kenne er aus dem Fernsehen - und er unerkannt flüchten könne.

Gegen den Angeklagten bestand kein Betretungsverbot oder Ähnliches. Er schilderte aber, seine Frau habe den Kontakt zwischen ihm und den Kindern unterbunden. Er habe sie zuletzt 2009 gesehen. Er erklärte mehrmals, dass er von seiner Familie nicht erkannt werden wollte. Deshalb habe er auch Plastikhandschuhe und eine Strumpfmaske getragen.

Auf die Frage eines Beisitzers, was wohl passiert wäre, wenn ein Kind munter geworden wäre und einen Mann mit Strumpfmaske erblickt hätte, meinte er: "Das ist mir zu dieser Zeit nicht bewusst gewesen." Warum er in der Tatnacht einen Plastiksack dabeihatte, in dem eine Flasche mit Benzin und ein Messer waren? Antwort: In dem Sack habe er das Aceton transportiert. Die anderen Dinge seien nur "zufällig" auch in dem Sack gewesen.

Ungereimtheiten in den Aussagen

Am Nachmittag wurden im Gericht die Videos von den Einvernahmen der beiden jüngeren Kinder vorgespielt. Sie haben aber wenig von den Geschehnissen in der Tatnacht mitbekommen. "Ich habe gedacht, es war ein Albtraum", sagte etwa der Bub. Der große Sohn, dem der Mann laut Anklage die Tat in die Schuhe schieben wollte, und die Mutter sollen am Freitag gehört werden.

Die Befragung des Beschuldigten drehte sich am Nachmittag lange um Details und Ungereimtheiten in seinen Aussagen. Der 45-Jährige blieb aber bei seiner Version, er habe der Familie nichts antun wollen. Wofür er sich verantwortlich fühle, fragte der Richter. "Für den Schreck, den ich ihnen eingejagt habe."

Weil der Angeklagte immer wieder meinte, die Polizei habe ihm diese oder jene Aussage nahegelegt, sich aber vor Gericht wieder davon distanzierte, ermahnte ihn der Richter schließlich, dass er sich wegen Verleumdung schuldig machen könne. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, dann soll auch ein Urteil gesprochen werden. (APA, 5.3.2015)