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Über die Funkzellenabfrage geraten immer auch Daten Unschuldiger in die Hände der Ermittlungsbehörden.

Foto: APA/DPA/Reinhardt

Die Polizei darf die umstrittene Methode der Funkzellenabfrage laut Oberstem Gerichtshof auch weiterhin nutzen, falls dabei nicht zu viele Daten Unschuldiger übermittelt werden. Das entschied das Höchstgericht am Donnerstag. Gerichte sollen weiterhin über einzelne Fälle entscheiden.

Ermittler wollen Abfrage

Ermittler erachten die Methode für sinnvoll: Wenn Einbrecher im Team arbeiten, kommunizieren sie meist kurz vor und nach der Straftat miteinander. Durch eine Funkzellenabfrage kann die Polizei feststellen, welche Mobiltelefone in einem bestimmten Gebiet – eben der Funkzelle – aktiv waren. So können mögliche Verdächtige identifiziert werden.

Großer "Beifang"

Allerdings befinden sich naturgemäß in jeder Funkzelle auch viele Unschuldige, die anlasslos zu Überwachten und möglicherweise sogar Tatverdächtigen werden. Besonders im dicht besiedelten Gebiet fängt das Raster viele Mobiltelefone ein. Daher bekämpfte der Rechtsschutzbeauftragte entsprechende Anträge gerichtlich, womit er oft erfolgreich war. Er berief sich auf die fehlende Verhältnismäßigkeit der Maßnahme: Die Schwere der untersuchten Tat (etwa Diebstahl) stehe in keinem Verhältnis zum Überwachen von Unschuldigen.

OGH prinzipiell dafür

Dagegen argumentierte die Generalprokuratur, dass die Maßnahme sehr wohl gesetzlich gedeckt sei und oftmals keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten mehr bestünden. Der OGH gab dieser Argumentation grundsätzlich Recht, definierte aber die Verhältnismäßigkeit als wichtigste Entscheidungshilfe. In Deutschland musste der Dresdner Polizeichef 2011 seinen Hut nehmen, nachdem er zigtausende Teilnehmer einer Demonstration durch die Funkzellenabfrage ausspioniert hatte.

Orientieren kann sich die Verhältnismäßigkeit etwa an der Dichte der Besiedlung oder anderen Indizien, die Täter nach Einsatz der Methode eindeutig identifizieren könnten. Die anlasslose Speicherung von mobilen Kommunikationsdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, war vergangenen Juli wegen fehlender Verhältnismäßigkeit vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden.

Enttäuschte Reaktion

Die Datenschützer von AKVorrat zeigen sich von dem Urteil naturgemäß enttäuscht. "Wir fordern die Rückkehr zu einer faktenbasierten Sicherheitspolitik in Österreich, bei der die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Privatsphäre der Bevölkerung mit dem zu erwartenden Gewinn an Sicherheit im Gleichgewicht stehen", so Thomas Lohninger, Geschäftsführer der Initiative. Gleichzeitig fordert er die Offenlegung solcher Maßnahmen in einer zentralen Statistik. Es gebe international viele Beispiele für den Missbrauch derartiger Daten, deswegen sei der Rechtsschutz bei dieser Maßnahme essentiell. (fsc, derStandard.at, 5.3.2015)