Im Jahr 2012 wurde sogar für die Festplattenabgabe in Wien demonstriert - was wiederum so manche für eine satirische Unterwanderung nutzten.

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Die Festplattenabgabe ist nicht nur in Österreich ein heißumkämpftes Thema, auch in anderen Ländern wird über sie gestritten. Ein Rechtsstreit zwischen der dänischen Verwertungsgesellschaft Copydan und Nokia ist mittlerweile vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet - und dessen Urteil dürfte die Rechteverwerter wenig erfreuen.

Keine doppelte Vergütung

So stellen die Richter darin fest, dass für Kopien eines rechtmäßig erworbenen Musikstücks keine weiteren Gebühren veranschlagt werden dürfen. Eine Ausnahme bilden theoretisch per DRM geschützte Titel, da DRM-Sperren aber nur von technisch sehr versierten Nutzern umgangen werden können, stelle das keine Basis für eine allgemeine Regelung dar.

Keine Basis mehr

Damit verliere die Festplattenabgabe de facto ihr letztes Standbein, fasst der Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Lukas Feiler das Urteil zusammen. Schon vergangenes Jahr hatte der EuGH geurteilt, dass illegale Kopien nicht für eine Vergütung als Privatkopie herangezogen werden können. Als einzige Basis einer solchen Regelung bleibt nach aktuellem Stand das "Rippen" von CDs, für alles andere lasse sich die Festplattenabgabe nach aktueller Rechtslage nicht mehr argumentieren.

Reaktion

Bei den Gegnern einer solchen Regelung zeigt man sich entsprechend erfreut. "Das Luftschloss ist endlich geplatzt", formuliert es Thomas Schöfmann, Geschäftsführer von Conrad Österreich, der auch Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht ist.

Update, 17:00

Vollständig anders interpretiert man das Urteil von Seiten der Rechteverwerter. In einer Stellungnahme betont Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana gegenüber dem WebStandard: "Ganz im Gegensatz (...) zu dem, was von Vertretern der Geräteindustrie suggeriert wird, besticht das EuGH Urteil (...) durch seine urheberrechtsfreundliche Linie, womit sich die generelle Tendenz des EuGH fortsetzt. Der EuGH hat die Leerkassettenvergütung auf digitale Speichermedien einmal mehr bestätigt und eine Vielzahl unklarer Fragen geklärt." (red, derStandard.at, 5.3.2015)