Ein Experte des militärischen Abwehramts sucht nach Wanzen. Kommerziell erhältliche Spionagetools werden immer verbreiteter.

Foto: Bundesheer

Die Chefredakteurin der Berliner Zeitung taz, Ines Pohl, bezeichnet die Vorgänge selbst als "Spionageaffäre": Eine Praktikantin entdeckt vor zwei Wochen ein mysteriöses Gerät, das zwischen Tastatur und Rechner steckt. Die IT-Abteilung der Zeitung untersucht das Teil, das sich als sogenannter Keylogger entpuppt. Damit werden alle Tastenanschläge aufgezeichnet. Das Gerät wird wieder an seinen Fundort gelegt, um den Spion aus der Deckung zu locken. Wenig später beobachten andere Redakteure, wie ein Kollege mit dem Teil hantiert. Der Übeltäter wird enttarnt, er soll insgesamt über ein dutzend Mitarbeiter ausspioniert haben. Die Gründe sind unklar, vermutlich wollte der Journalist aus dem Inneren der taz berichten oder die Kontakte seiner Kollegen klauen.

Appell für mehr Schutz

Der Vorfall zeigt, wie einfach Betriebsspionage passieren kann. Denn solche Geräte sind bei Onlineversandhändlern wie Amazon schon für 50 Euro erhältlich. Auch Wanzen oder Programme, die den Bildschirm des Überwachten aufzeichnen, können Spionagewillige für ähnliche Summen erwerben. Franz C. Bauer, Präsident der Journalistengewerkschaft, appelliert deshalb an Geschäftsführungen und den Gesetzgeber, Journalisten stärker vor elektronischer Spionage zu schützen. "Jede Form der Überwachung sorgt für das Gegenteil von dem, was Journalismus erreichen soll", so Bauer. Whistleblower würden sich etwa nicht mehr an Journalisten wenden.

Aber nicht nur Redaktionen sind gefährdet: Auch in anderen Branchen, in denen etwa Forschung betrieben wird, findet diese niederschwellige Form der Überwachung vermehrt Einsatz - zusätzlich zur technologisch komplexen Ausspähung durch staatliche Akteure.

Angestellte überwachen

Arbeitgeber könnten solche Überwachungsprogramme aber auch nutzen, um ihre Angestellten zu überwachen. Etwa, um festzustellen, ob während der Arbeitszeit private E-Mails geschrieben werden. In den USA ist dies längst gängig - in Europa könnten dem Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen erwachsen. Ohne Einwilligung ist die Überwachungsmaßnahme definitiv verboten, aber selbst mit Kenntnisnahme des Arbeitnehmers gäbe es massive datenschutzrechtliche Bedenken. "Das ist arbeitsrechtlich höchst umstritten", so Bauer. Und auch Journalisten sollten sich davor hüten, solche Mittel zur Recherche einzusetzen - denn das widerspräche Ethikkodizes. (Fabian Schmid, DER STANDARD, 5.3.2015)