Luxemburg - EU-Staaten müssen auf elektronische Bücher den vollen Umsatzsteuersatz erheben. In einem Urteil gegen Frankreich und Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag die Anwendung des verringerten Satzes untersagt.

Für Bücher gilt in den meisten EU-Staaten ein verringerter Umsatzsteuersatz - in Frankreich 5,5, in Luxemburg sogar nur drei Prozent. Beide Länder wenden diesen Satz bisher auch auf E-Books an, die meist aus dem Internet heruntergeladen und dann mit einem Lesegerät oder auch auf Computern oder Smartphones gelesen werden.

Nach EU-Recht ist eine verringerte Umsatzsteuer zulässig für die "Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern". Wie nun der EuGH betont, würden zwar auch E-Books auf einem "physischen Träger" gelesen, "jedoch wird ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert". Daher sei die Anwendung des ermäßigten Satzes ausgeschlossen.

Über Hörbücher hatte der EuGH nicht zu entscheiden, nach den Urteilsgründen wäre hier der ermäßigte Satz aber wohl anwendbar. EU-weit ist Frankreich das einzige Land, das den ermäßigten Satz auch auf Hörbücher anwendet. (APA, 5.3.2015)