Ein mobiler Herd, damit die Küche nicht ganz kalt bleibt.

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So kann eine "entzückende Mietwohnung" im dritten Bezirk laut Anzeige aussehen: Sie hat 35 Quadratmeter, ist in einem "Top-Zustand", der Mietvertrag auf vier Jahre befristet. Die Miete für die renovierte Altbauwohnung liegt bei fast 500 Euro - ein stolzer Preis. Bei der Wohnungsbesichtigung wird die Sache aber noch unverschämter: Zuerst stellt sich heraus, dass die Wohnung keineswegs 35, sondern, wie die Maklerin auch sofort zugibt, "höchstens 27 Quadratmeter" groß ist - und dass neben diesen acht Quadratmetern noch ein weiteres ziemlich wesentliches Detail fehlt: Es gibt zwar einen Geschirrspüler, aber keinen Herd - und auch keine Möglichkeit, einen einzubauen, weil der Starkstromanschluss fehlt. Und die Vormieter? Die hätten mit der Mikrowelle gekocht, weiß die durchaus sympathische Maklerin zu berichten.

Ihre Vorgehensweise ruft bei Experten Kopfschütteln hervor: "Der Immobilienmakler ist verpflichtet, alle wesentlichen Informationen, die für die Beurteilung des Geschäfts benötigt werden, schriftlich zu geben" , betont Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien. Wenn die Information über den fehlenden Herd mit keinem Wort in der Anzeige erwähnt wird, begehe die Maklerin eine Pflichtverletzung.

Offene Karten nötig

Erlaubt ist das Vermieten einer solchen Wohnung aber in jedem Fall - sofern mit offenen Karten gespielt wird: "Ich kann auch ein Loch vermieten, wenn ich sage, dass es ein Loch ist", sagt Rosifka. Das Mietrecht differenziert unterschiedliche Ausstattungskategorien bis hin zur Kategorie D, die dann vorliegt, wenn eine Wohnung über keine Wasserentnahmestelle oder über keine Toilette verfügt.

Der Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer hat sich das Inserat genau angeschaut. Wirklich klar ist ihm die Vorgehensweise der Maklerin nicht - vor allem, weil damit nicht nur für Wohnungssuchende, sondern auch für die Dame selbst "nur leere Kilometer" entstehen würden. Er mutmaßt, dass sich hinter dem "Lockinserat" auch einfach nur "Schlamperei" verbergen könnte. Rechtliche Handhabe für an der Nase herumgeführte Wohnungssuchende gebe es keine. Bei der Innung könne man sich aber beschweren, sagt Rosifka. Vertreter des Fachverbands der Immobilientreuhänder empfehlen dies in solchen Fällen übrigens auch. Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn eine Wohnung bereits angemietet wurde und der Mieter dann auf vom Makler verschwiegene Mängel kommt - dann ist eine Provisionsermäßigung oder gar Schadenersatz möglich.

Makler würden "immer wieder" Objekte beschönigen, um möglichst rasch einen Geschäftsabschluss zu erreichen, weiß Rosifka aus Erfahrung. Laut Christoph Kothbauer werden derart unliebsame Überraschungen wie in der erwähnten Wohnung aber immer seltener. Denn die meisten Wohnungen kämen heute befristet auf den Markt: "Und ein Mieter ist bei einer Drei- oder Vierjahresbefristung schlicht und einfach nicht dazu bereit, in eine neue Küche zu investieren." Daher würden die Kategoriemerkmale mittlerweile meistens "übererfüllt". "Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass der Markt stärker ist als das Gesetz", sagt Kothbauer. Im Gegenzug würden auch Mietzinsobergrenzen regelmäßig ignoriert, weil der Markt eben mehr hergebe, als das Gesetz erlaubt.

Wohnung bereits vermietet

Das dürfte auch bei der erwähnten Wohnung der Fall sein: Die Experten sind sich einig, dass die Miete zu hoch ist. Das räumt selbst die zuständige Maklerin sofort ein. Sie habe die Wohnung vorab nicht besichtigt, was "normalerweise nicht üblich ist". Daher habe sie sich nur auf die Angaben des Eigentümers verlassen können und nicht einmal selbst gewusst, dass es keinen Herd gibt: "Das ist komisch gelaufen."

Normalerweise sei sie auch gar nicht am Wiener, sondern am burgenländischen Markt unterwegs: "Ehrlich gesagt war ich schon schockiert, wie viele Leute so eine kleine Garçonnière suchen." Sie habe in kürzester Zeit unzählige Anfragen erhalten und die Wohnung sechs Interessenten gezeigt. Der fehlende Herd sei kein Problem und auch der Preis kein Thema gewesen. Vier Wohnungssuchende hätten nach der Besichtigung Interesse bekundet - mittlerweile sei die Wohnung vergeben, berichtet die Maklerin. Die künftigen Mieter würden sich einen mobilen Herd zulegen. (Franziska Zoidl, DER STANDARD, 7.3.2015)