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Ein Fehler im Emissionsprospekt wird wohl nicht dazu führen, dass das Land Oberösterreich für die Krisenbank Hypo/Heta eine Brücke bauen und für deren Anleihen einspringen muss.

Foto: APA/LAND Oberösterreich/KRAML

Wien - Seit Verhängung der Zahlungssperre durch die Hypo-Abbaueinheit Heta blättern viele Anleger die Anleihenprospekte durch, um ihr Risiko besser einschätzen zu können. Dabei wurden Investoren auf einen etwas kuriosen Sachverhalt aufmerksam, der offenbar bisher nicht wahrgenommen wurde. In einer im Februar 2007 begebenen Anleihe über 500 Millionen Franken, die heuer im August fällig wird, sind gleich zwei Ausfallsbürgen angegeben.

Es handelt sich neben Kärnten um Oberösterreich. Wörtlich heißt es auf Seite 39 des Prospekts unter § 15: "Weiters haftet das Land Oberösterreich für ... bis zum 1. April 2007 begründete Forderungen mit einer Laufzeit längstens bis 30. September 2017." Zur Verwirrung kommt die Gefahr eines Schadens. Sollte es sich um einen Irrtum handeln, wovon Insider ausgehen, wäre die Frage zu klären, ob die Heta oder die Emissionsbanken Sorgfaltspflichten verletzt haben. Führend bei der Anleihenemission waren die Hypovereinsbank und die Credit Suisse.

Nur auf Deutsch

Eine tatsächliche Haftung Oberösterreichs schließen mit der Materie betraute Personen aus. Das Land könne nicht belangt werden, weil es keine Bürgschaftsverpflichtung eingegangen sei. Und Verträge zulasten Dritter seien nicht rechtsgültig, ist zu hören. Offiziell war keine Stellungnahme zu erhalten. Jedenfalls findet sich der Oberösterreich-Bezug nur in der deutschen Fassung des Prospekts, nicht in der englischen. Allerdings ist das die maßgebliche. Als allgemeiner Gerichtsstand für das Wertpapier, das wie die meisten Anleihen vom Moratorium betroffen ist, wurde Frankfurt fixiert. Es gilt wie bei vielen anderen Emissionen deutsches Recht. Für die Bürgschaft gilt hingegen österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Klagenfurt.

Cash-Reserven

Die Franken-Anleihe hat - wie die meisten Papiere der Heta - seit Verhängen des Zahlungsstopps massiv verloren und notiert nur noch knapp über 50 Prozent des Ausgabekurses. Der Markt rechnet also trotz der Haftung nur noch mit einer Auszahlung der Hälfte der Forderungen. Der Grund: Selbst wenn die Kärntner Haftungen gezogen werden sollten, wäre vom Bundesland nicht viel zu holen. Größer ist schon die Wahrscheinlichkeit, dass die Heta aus ihren Cash-Reserven von mehr als drei Milliarden Euro und den ausständigen Kreditforderungen 50 Prozent ihrer Schulden bedienen kann.

Nach dem Bonitätsabsturz suchte Kärnten laut APA dringlich um weitere Finanzierungen der Bundesfinanzierungsagentur (Öbfa) an. Das wird jetzt geprüft. Vor allem die Modalitäten werden gecheckt. Bei jeder Finanzierung durch die Öbfa gebe es Bedingungen, heißt es im Finanzministerium. Die würden aber bei Kärnten genauso wenig verlautbart wie bei anderen Bundesländern. (as, DER STANDARD, 10.3.2015)