Telekomunternehmen und Internetprovider in den Niederlanden müssen Daten ihrer Nutzer nicht länger aufbewahren. Ein Gericht in Den Haag setzte am Mittwoch das niederländische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorerst außer Kraft.

Speicherung verletzt das Recht auf Achtung des Privatlebens

Die Speicherung verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens, befand das Gericht. Laut Gesetz mussten die Telefon- und Internetverbindungsdaten ein Jahr lang aufbewahrt werden. Dagegen waren ein Internetprovider sowie Verbände von Strafjuristen und Journalisten vor Gericht gezogen.

In Österreich im Juni 2014 aufgehoben

Die massenhafte Datenspeicherung, die bei der Aufklärung von schweren Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen soll, ist in der EU seit Jahren umstritten. Ein entsprechendes EU-Gesetz hatte der Europäische Gerichtshof 2014 gekippt. In Österreich hatte im Juni 2014 der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. (APA, 11.3. 2015)