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Cecilia Malmström will Bedenken der Kritiker zerstreuen.

Foto: APA/Kumm

Brüssel - EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström will den umstrittenen Investorenschutz im transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) mit den USA genauer regeln und Bedenken von Kritikern zerstreuen. Malmström präsentierte im Handelsausschuss des EU-Parlaments am Mittwoch "vorläufige Ideen". Sie sollten sicherstellen, dass EU-Regelungen von Unternehmen nicht unterlaufen werden könnten.

So sollte in einem eigenen Paragrafen in TTIP klargestellt werden, dass Regierungen öffentliche Ziele verfolgen dürfen und dabei jenes Schutzniveau wählen können, das sie für geeignet halten, sagte Malmström. Ein weiterer Paragraf in dem Abkommen sollte klarstellen, dass die Investorenschutzregeln keine Garantie dafür bieten, dass die Rechtsordnung die gleiche bleibt.

Streitschlichter-Liste

Änderungen schlägt Malmström auch gegenüber bisherigen Schiedsgerichtsverfahren vor. So sollten die Regierungen für TTIP lange im Voraus eine Liste von Streitschlichtern festlegen, die bei Investoren-Streitfällen entscheiden würden, um Interessenskonflikte von vornherein auszuschließen. Die Streitschlichter müssten über ausreichende Qualifikationen verfügen, also etwa Richter in ihrem Heimatland sein, sagte die EU-Kommissarin. Letztlich sollte das Ziel ein multilaterales Gericht sein, das über TTIP hinausgehe, sagte die EU-Kommissarin.

Drittens will die EU-Kommissarin im Gegensatz zu bisherigen Sonderschiedsgerichtsverfahren auch Berufungsmöglichkeiten vorsehen. Ein entsprechendes Berufungsgremium sollte direkt innerhalb von TTIP geschaffen werden. Dies würde eine gewisse Beständigkeit bei der Interpretation von Entscheidungen sicherstellen.

Vorschlag zu Schiedsgerichten

Außerdem will Malmström Möglichkeiten abschaffen, dass Investoren durch externe Schiedsgerichte nationale Gerichtsentscheide umstoßen können. So könnten in TTIP die Investoren gezwungen werden, sich von Beginn an zwischen nationalen Gerichten oder Sonderschiedsgerichten (ISDS) zu entscheiden. Dies könnte aber auch zur Folge haben, dass Unternehmen dann ständig nationale Gerichte umgehen. Eine zweite Option wäre es daher, dass Investoren eine vor einem nationalen Gericht geführte Klage aufgeben müssen, wenn sie sich für ein ISDS-Verfahren entscheiden.

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat zuletzt seine Ablehnung der Sonderschiedsgerichte zum Investorenschutz bekräftigt. Am Donnerstag und Freitag berät ein EU-Gipfel in Brüssel über TTIP. Ziel der EU und der USA ist es, die laufenden Freihandelsverhandlungen bis Jahresende abzuschließen. (APA, 18.3.2015)