Die Bewertung eines Berliner Hostels im Internet beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Betreiber des Hostels in Berlin-Mitte haben das Online-Reisebüro HolidayCheck verklagt: Sie wehren sich gegen negative Angaben auf dem Internetportal von HolidayCheck. Wann der BGH-Senat sein Urteil verkünden wird, blieb nach der einstündigen Verhandlung am Donnerstag offen.

Rufschädigung

Die für die Internetseite des Reisebüros abgegebenen Bewertungen werden vor ihrer Freischaltung zwar durch eine Software vorab auf Beleidigungen, Schmähkritik oder Eigenbewertungen anderer Hotelbetreiber geprüft. Eine Kontrolle danach, ob der Inhalt richtig ist, findet jedoch nicht statt. Aus den Bewertungen errechnet HolidayCheck für das jeweilige Hotel eine Durchschnittsbewertung.

HolidayCheck hatte die im Juli 2010 eingestellte negative Bewertung einer "Sabrina" zwar nach einer Abmahnung aus dem Internet entfernt. Das Hostel möchte jedoch erreichen, dass derartige Einträge erst gar nicht online erscheinen und argumentiert mit Rufschädigung. (APA, 19.3.2015)