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Ein Fisch auf dem Weg flussaufwärts: Was früher unüberwindbar schien, wird durch entsprechende Baumaßnahmen passierbar.

Foto: Marvin Newman / TIPS / picturedesk.com

Wien – Was viel Wasser anrichtet, wenn es zur falschen Zeit am falschen Ort auftritt, haben Menschen entlang der Donau oftmals selbst erfahren. Was zu wenig Wasser bzw. Hindernisse im Wasser für die Fischpopulation bedeuten, wurde hingegen lange Zeit kaum hinterfragt.

Spätestens mit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie vor gut zehn Jahren ist auch in Österreich die Sensibilität dafür gestiegen. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsländer, an Gewässern das Qualitätsziel "guter Zustand" wiederherzustellen. Fische und Kleintiere der Gewässersohle, sogenanntes Makrozoobenthos, sollen flussauf wandern können. Der gute Zustand der Gewässer hat nicht zuletzt unter den Kraftwerksbauten gelitten.

Weil Wasserkraftwerke für viele Fische meist unüberwindbare bauliche Hindernisse darstellen, müssen Altanlagen nachgerüstet werden. Bei neuen Projekten werden sogenannte Fischwanderhilfen hingegen schon in der Planung mit berücksichtigt.

Fische nicht beim Laichen stören

Bei Ottensheim, einer Donau-Anrainergemeinde in Oberösterreich, betreibt die Verbund-Wasserkrafttochter Hydro Power seit Mitte der 1970er-Jahre ein Laufkraftwerk. Das Kraftwerk Ottensheim-Wilhering war das erste im österreichischen Teil der Donau, in dem Kaplan-Turbinen mit horizontaler Welle eingebaut wurden.

Das hat den Vorteil, dass das Kraftwerksgebäude nicht gar so groß gebaut werden muss und sich besser in die Landschaft einfügen lässt. Ottensheim-Wilhering wird bald schon mit einem weiteren rekordverdächtigen Faktum aufwarten können: Voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres wird dort eine der längsten Fischwanderhilfen Europas in Betrieb gehen.

"Im Februar haben wir mit Rodungen und dem Bau von Zufahrtsstraßen begonnen. Um die Fische nicht beim Laichen zu stören, starten die Arbeiten im Gewässer erst im Frühsommer," sagt Projektleiter David Oberlerchner dem STANDARD.

Mehr Platz zum Ausbreiten

Im Zuge des Kraftwerksbaus mussten mehrere Zubringer ins Unterwasser umgeleitet werden. Dieses Gerinne nutzt man jetzt, um die Durchgängigkeit beim Kraftwerk wiederherzustellen. Das bestehende Doppeltrapezprofil des Gerinnes wird aufgebrochen, dem Gewässer wird mehr Platz zum Ausbreiten gegeben.

Am Unterlauf gibt es noch eine relativ steile Rampe. Fische können diese im Moment nur bei hohem Wasserstand der Donau passieren. Die Rampe wird jetzt adaptiert, sonstige Barrieren und Hindernisse werden ebenfalls beseitigt. Und dort, wo die Fische wieder in die Donau zurückgelangen, werden zwei Dotationsbauwerke errichtet, die zusätzliches Wasser für die Fischwanderhilfe abgeben.

Blaupausen für Fischwanderhilfen gebe es nicht, jedes Kraftwerk sei gesondert zu betrachten, sagt Oberlerchner. Im Wesentlichen böten sich vier Varianten an, die auch im Leitfaden des Umweltministeriums angeführt sind.

Kosten von acht Millionen

Dazu zählt ein Umgehungsgerinne wie in Ottensheim, ein naturnaher Beckenpass beziehungsweise ein Schlitzpass und als vierte Möglichkeit eine Rampe, die Fische auch tatsächlich passieren können. Jedenfalls sei die Wanderhilfe immer am schwimmschwächsten Fisch auszurichten.

Für jedes Gewässer gibt es Leitfischarten; an der Donau sind es deren 55. Dazu gehören zum Beispiel Barbe, Brachse, Hasel, Hecht, Huchen, Laube, Nase und Nerfling. Größenbestimmende Fischart ist mit einer Körperlänge von 150 Zentimetern der Wels.

Gut acht Millionen Euro kostet allein die Fischaufstiegshilfe in Ottensheim. Österreichweit dürfte dafür eine dreistellige Millionen-Euro-Summe lockergemacht werden. Geplant ist in Ottensheim zudem eine großräumige Vernetzung bestehender Ökoprojekte, wofür es EU-Förderung gibt.

Jeder Tropfen, der durch die Fischwanderhilfe geht, sei zwar für das Kraftwerk unwiederbringlich verloren, auf der Habenseite stehe dafür mittelfristig eine deutliche Verbesserung der ökologischen Situation. Allein dafür lohne es sich, sagt Oberlerchner. (Günther Strobl, DER STANDARD, 21.3.2015)