Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der rechtsextremen NPD derzeit nicht als erfüllt an. Das Gericht machte in einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss deutlich, dass es sich vom Staat nicht ausreichend über den Abzug von Spitzeln aus der Führungsebene der Partei informiert sieht.

Der Einsatz sogenannter V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD war in der Vergangenheit Grund für die Verfassungsrichter, ein NPD-Verbot abzulehnen.

Der Bundesrat hat im gegenwärtigen Verbotsverfahren erklärt, die V-Leute seien 2012 abgezogen worden. Die Richter verlangen jedoch Beweise. Dies gelte "insbesondere hinsichtlich der Zahl und des Ablaufs der Abschaltungen", betonte der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Der Bundesrat hatte seinen NPD-Verbotsantrag im Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Der erste Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, nachdem bekannt wurde, dass V-Leuten an führender Stelle in der NPD tätig waren. Hintergrund war der Verdacht, die vom Staat bezahlten Spitzel seien mit für das Handeln der rechtsextremen Partei verantwortlich. (APA, 24.3.2015)