Wien - Einen Schaden von zumindest 180.000 Euro sollen vier Mitarbeiter einem Zeitungsverlag von 2006 bis 2014 in Salzburg beschert haben, indem sie Geld aus Münzkassen abzweigten. Drei Angeklagte wurden am Dienstag bei einem Prozess am Salzburger Landesgericht zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Für den vierten, der das Diebesgut eingewechselt haben soll, endete die Verhandlung mit einer Diversion. Die Beschuldigten, alles Österreicher, zeigten sich vor Strafrichterin Christina Rott grundsätzlich geständig.

Die drei Hauptbeschuldigten, denen schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen wurde, bestritten allerdings die Höhe der angeklagten Summe von jeweils rund 70.000 Euro. Diese liege unter einem Wert von 50.000 Euro, meinten sie. In dem Urteil ging das Gericht von einem Schadensbetrag von zumindest jeweils 60.000 Euro aus.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Ein 25-Jähriger erhielt 20 Monate bedingt, eine 44-Jährige und ein 55-Jähriger jeweils 18 Monate bedingt. Für die drei wurde eine Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Sie müssen dem Verlag die Schadenssumme zurückzahlen. Die Schuldsprüche sind aber noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den 54-jährigen Viertangeklagten, der das Münzgeld bei einer Bank einwechseln ließ, wurde im Rahmen der diversionellen Erledigung vorläufig - unter einer Probezeit von einem Jahr - eingestellt.

Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten das Vergehen der Hehlerei angelastet Der Anklage zufolge entleerten die drei Hauptbeschuldigten jeweils am Montag in der Zählstelle des Verlages die Münzboxen von Sonntagszeitungen, die an Zeitungsständern in den Bundesländern Salzburg, Tirol, Kärnten und Oberösterreich verkauft wurden.

Kleinere Beträge nicht abgerechnet

Im Tatzeitraum sollen sie regelmäßig kleinere Beträge nicht abgerechnet, sondern diese für sich behalten haben. Im Laufe der Jahre kam laut Staatsanwaltschaft eine beträchtliche Summe zusammen. Die beschuldigte Mutter von drei Kindern erklärte, sie habe aus einer finanzielle Notlage heraus das Geld entnommen. (APA, 24.3.2015)