Wien - In der Causa Buwog, wo zum Korruptionsverdacht rund um die Buwog-Privatisierung unter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ermittelt wird, hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien eine Entscheidung über eine Randfrage im Verfahren getroffen. Demnach muss das Landesgericht Wien für einen mitbeschuldigten früheren Rechtsanwalt eine neue "angemessen lange" Frist zur Unterlagensichtung setzen.

Die Beschwerde des ehemaligen Rechtsanwalts und Steuerberaters, der ursprünglich bei den Ermittlungen Walter Meischberger als Anwalt vertreten hatte, hat das Verfahren seit Herbst aufgehalten, als der Vorhabensbericht über eine mögliche Anklage bereits im Justizministerium lag. Es geht um Unterlagen, die bei Hausdurchsuchungen im Jahr 2010 bei dem Ex-Anwalt sichergestellt worden waren. Rund vier Jahre später, 2014, war eine Justizpanne diesbezüglich aufgefallen.

Hintergrund ist, dass der Beschuldigte selber auf den Berufsschutz pocht, den er als früherer Anwalt betreffend der beschlagnahmten Akten genießt (er hat inzwischen seine Anwaltslizenz zurückgelegt). Deswegen wurden die beschlagnahmten Akten auch von einem Richter im Straflandesgericht Wien gesichtet und nicht von der in der Causa eigentlich ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Die Panne war Ende November 2014 aufgeflogen, die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts sprach damals von einem "Versehen". Bei der zweiten Sichtung der in seiner Anwaltskanzlei bei einer Hausdurchsuchung 2010 beschlagnahmten Akten im Oktober 2014 sei das Gericht draufgekommen, dass die erste Sichtung 2013 mangelhaft war, weil der Betroffene nicht vertreten war - weder durch seinen Anwalt noch persönlich. Der Beschuldigte sei damals ursprünglich durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen, der auch andere in dem Verfahren vertreten habe. Dieser sei auch geladen worden. Dass dessen Mandat - nur betreffend des einen Beschuldigten - allerdings vor der Sichtung geendet habe, wurde offenbar letztlich übersehen. Auch der betreffende Rechtsanwalt habe selber angeblich bei der Sichtung nichts dazu gesagt.

Drei-Wochen-Frist

Das Landesgericht Wien setzte dem Ex-Anwalt eine Frist von drei Wochen, um jene Dokumente zu bezeichnen, mit deren Offenlegung seine Schweigepflicht als Steuerberater und Rechtsanwalt verletzt würde. Dagegen erhob er Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) Wien. Dieses hat nun (am 13. 3. 2015) entschieden, dass "angesichts der enormen Datenmenge und weil die Sicherstellung schon lange zurück lag" diese Drei-Wochen-Frist für ein faires Verfahren zu kurz sei. Das Landesgericht müsse dem Ex-Anwalt nun eine neue und angemessen lange Frist setzen, um die Unterlagen zu sichten. Erst dann könne das Gericht darüber entscheiden, welche Dateninhalte zum Akt genommen werden, heißt es in einer Medienmitteilung des OLG Wien von heute Dienstag.

Das Verhalten des früheren Anwalts werde von Gerichtsseite als "Verzögerungstaktik" gesehen, schrieb bereits das Nachrichtenmagazin "Format". Schließlich hätte er Jahre Zeit gehabt, sich in dem Verfahren einzubringen. Der Betreffende war in der Causa ursprünglich als Anwalt des Grasser-Vertrauten Walter Meischberger tätig, und wurde dann selbst zum Beschuldigten. Er hat inzwischen seine Anwaltslizenz zurückgelegt.

In der Causa Buwog geht es um den Verdacht auf Korruption bzw. Amtsmissbrauch: Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u. a.) 2004 unter dem damaligen Finanzminister Grasser war ein Konsortium rund um die Immofinanz siegreich - nachdem der damalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics einen geheimen Tipp von Peter Hochegger bekommen hatte. Hochegger seinerseits bekam den Tipp, welcher Kaufpreis zu bieten sei, von Meischberger. Dieser dementiert, die Information vom damaligen Minister bekommen zu haben. Petrikovics zahlte im Geheimen eine Provision von rund einem Prozent des Buwog-Kaufpreises an Hocheggers Firma Astropolis auf Zypern. Von dort lenkte Meischberger den Großteil der rund zehn Mio. Euro auf drei Konten in Liechtenstein. Die Ermittler vermuten Grasser und den Immobilienmakler Plech hinter zwei der drei Konten. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. (APA, 24.3.2015)