Wien - Eine polizeiliche Amtshandlung, die am 19. Jänner am Wiener Praterstern ihren Ausgang nahm und auf der Polizeiinspektion Lasallestraße mit der angeblichen Misshandlung eines 42-jährigen Mannes durch Beamte geendet hat, ist am Mittwoch im Straflandesgericht verhandelt worden. Zu verantworten hatten sich allerdings nicht Polizisten, sondern der Beamtshandelte.

Dem 42-Jährigen wurde Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er soll sich, nachdem man ihm am Praterstern eine Schreckschusspistole abgenommen und ihn aufs nahegelegene Wachzimmer gebracht hatte, um dort ein Sicherstellungsprotokoll anzufertigen, ausfällig und aggressiv benommen haben. "Er hat uns attackiert. Er hat die Fäuste geballt, gespuckt, einen aggressiven, schnellen Schritt gemacht", schilderte ein Beamter als Zeuge. Der Mann sei ihm von Beginn an "zu nahe gekommen. Er hat nicht verstanden, warum ich aus Eigensicherungsgründen nicht will, dass er mir zu nahe tritt".

"Voluminöser Körper"

Als der 42-Jährige zur Kenntnis nehmen musste, dass er die Gaspistole nicht zurückbekam, sei der Mann immer wütender geworden. Man habe ihn daher wegen Lärmerregung und aggressiven Verhaltens anzeigen und nach dem Verwaltungsstrafgesetz festnehmen wollen, erklärte der Polizist. Dagegen habe sich der Angeklagte - in der gegen ihn gerichteten Anzeige wurde diesbezüglich auf seinen angeblich "voluminösen Körper" verwiesen - mit "massiven Widerstandshandlungen in allen möglichen Formen" gewehrt.

Er habe den Mann mit einer Wurfbewegung zu Boden bringen müssen, so der Polizeibeamte. Dort habe er sich jedoch "aus der Fixierung herausgelöst und um sich getreten", wobei es sich um gezielte Tritte gehandelt habe. Jenen Kollegen, den der 42-Jährige getroffen habe, habe er an beiden Schienbeinen erwischt. Er selbst habe an den Beinen dieses Kollegen "Schürfwunden, die geblutet haben" wahrgenommen.

Der verletzte Beamte erklärte dazu Richterin Minou Aigner, er habe in der Polizeiinspektion erst eingegriffen, als er sah, wie der Angeklagte und ein anderer Beamter umfielen. Er habe versucht, die Beine des 42-Jährigen "unter Kontrolle zu bringen, was mir am Anfang nicht gelungen ist". Daher habe er "zwei Faustschläge gegen den Oberschenkel gesetzt".

Der Mann habe dessen ungeachtet "weiter versucht, mit den Füßen auszutreten und sich loszureißen". Auf die Frage nach der Schwere der erlittenen Verletzungen meinte der Polizei, er habe eine Woche leichte Schmerzen verspürt. Dafür machte er im Strafverfahren gegen den 42-Jährigen, dem er sich als Privatbeteiligter angeschlossen hatte, 300 Euro Schmerzengeld geltend.

Schwere Verletzungen im Spital dokumentiert

Ungleich schwerer fielen jedoch die Verletzungen aus, die der 42-Jährige nach der Amtshandlung hatte. Als er sich am 24. Jänner ins Spital begab, wurden ein Riss des linken Trommelfells, eine Gehirnerschütterung, Verletzungen im Gesicht, eine Prellung der Wirbelsäule und multiple Hämatome vermerkt.

"Ich war damit beschäftigt, die Beine zu fixieren. Ich hab' nicht nach vorne gesehen. Was die Kollegen gemacht haben, habe ich nicht wahrgenommen", sagte dazu der eine Polizist. Der zweite schloss dezidiert aus, dass der 42-Jährige in der Polizeiinspektion verletzt wurde. Er machte darauf aufmerksam, dass zwischen der Amtshandlung und dem Aufsuchen des Spitals fünf Tage verstrichen waren: "Was dazwischen passiert ist, kann ich nicht sagen." (APA, 25.3.2015)