Steyr - Eine 24-Jährige, die ihren Bekannten getötet und seine Wohnung in Brand gesteckt haben soll, ist am Mittwoch vom Landesgericht Steyr in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Entscheidung der Geschworenen ist rechtskräftig.

Die Angeklagte und das spätere Opfer hatten einander in einem Etablissement in Steyr kennengelernt, wo die 24-Jährige als Prostituierte arbeitete. Später trafen sie sich immer wieder zu Sadomaso-Spielen in seiner Wohnung in Steyr, so auch am 21. September des Vorjahres. An diesem Tag soll die Angeklagte den nackten Mann geknebelt, an die Heizung gefesselt, erstickt, mit Benzin übergossen und angezündet haben. Dann flüchtete sie mit dem Auto des Opfers.

Während Staatsanwalt Andreas Pechatschek die Tötung des Mannes als Mord sieht, stellte Verteidiger Andreas Mauhart sie lediglich als tödlichen Sex-Unfall dar. "Ich wollte nicht, dass er stirbt", beteuerte seine Mandantin in der Verhandlung. Sie räumte aber selbst ein, damals "neben der Spur" gewesen zu sein. Laut Zeugen hielt sie dem Mann für einen "Dämon", glaubte, dass er sie "im Computer vergewaltigt" und habe auch gesagt, sie werde ihn abfackeln.

Einweisung

Laut Gerichtsmediziner Fabio Monticelli kann nicht sicher gesagt werden, ob das Opfer bei Brandausbruch noch gelebt hat oder nicht. Die beiden Knebel im Rachen und das zur Befestigung verwendete T-Shirt, das auf die Halsschlagader drückte, können aber beide todesursächlich gewesen sein. Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigt der Frau Zurechnungsunfähigkeit, eine höhergradige geistige Abnormität und Gefährlichkeit. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Frau die sogenannten Anlassdelikte des Mordes, der versuchten Brandstiftung sowie - weil sie bei ihrer Festnahme eine Polizistin verletzte - des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der schweren Körperverletzung begangen hat. Weil sie aber zurechnungsunfähig ist und Wiederholungsgefahr besteht, wird sie in eine Anstalt eingewiesen. (APA, 25.3.2015)