München/Bern - Das Amtsgericht München hat den Antrag der Cousine von Cornelius Gurlitt auf einen Erbschein abgelehnt. "Das Gericht hält das Testament von Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern zum Alleinerben eingesetzt hat, für wirksam", hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag.

In der Münchner Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt waren 2012 über 1.400 Kunstwerke beschlagnahmt worden. Ein Teil davon soll Nazi-Raubkunst sein. Gurlitt starb im Mai 2014.

Gurlitts Cousine Uta Werner zweifelt das Testament an, in dem dieser sein gesamtes Vermögen - inklusive der millionenschweren, umstrittenen Kunstsammlung - dem Kunstmuseum in Bern vermachte. Sie hatte im Februar die entsprechenden Unterlagen für den Erbscheinantrag eingereicht. (APA, dpa, 26.3.2015)