Der Bund hat auch heuer wieder eine "Sanierungsscheck"-Aktion zur Förderung der thermischen Sanierung von Altbauten gestartet. Seit 2. März sind dafür Anträge möglich. Die Aktion richtet sich an (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses bzw. an Wohnungseigentümer und Mieter von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau. Als Abwickler treten wieder die Bausparkassen in Erscheinung, Interessierte können ihre Förderanträge in Bankfilialen einreichen.

Gefördert werden thermische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, Tausch der Fenster und Außentüren) sowie der Heizungstausch in Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Neu ist heuer eine Förderung für thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit bis zu 1000 Euro. Für die Verwendung von ökologischen Baustoffen oder den Einbau von Holzfenstern gibt es jeweils einen Zuschlag.

Maximale Fördersumme 8300 Euro

Konkret beträgt die Förderung bis zu 30 Prozent der "förderungsfähigen Kosten" (Kosten für Material, Montage, Planung) bzw. maximal 6000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 2000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von bis zu 500 Euro in Anspruch genommen werden, jedoch gilt auch hier der maximale Förderungssatz von 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Insgesamt kann also bei einer "umfassenden Sanierung" wie im Vorjahr eine Förderung von bis zu 8300 Euro lukriert werden, denn auch die Erstellung eines Energieausweises wird mit 300 Euro gefördert.

Dass der Fördertopf heuer nicht (wie in den Vorjahren) mit 100 Millionen, sondern nur mit 80 Millionen Euro gefüllt ist, sorgte für einige Kritik. Im Vorjahr waren die 100 Millionen Euro schon im August vergeben. Wer gefördert sanieren will, sollte sich also beeilen. Allerdings gilt es zu beachten, dass der Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten gestellt werden muss. Die eingereichten Maßnahmen sind dann spätestens bis 31. Dezember 2016 fertigzustellen und die Endabrechnungsunterlagen inklusive aller geforderten Unterlagen bis 31. März 2017 zu übermitteln. (red, DER STANDARD, 28.3.2015)