Kennzeichen können für Marketingzwecke verwendet werden.

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Es ist ein Vorgang, dem viele Autofahrer wohl kaum Beachtung schenken: Bei der Ausfahrt aus der Parkgarage öffnet sich der Schranken wie von Zauberhand selbst, anstatt durch das Einlösen des Parktickets aktiviert zu werden. Dahinter steckt das System der automatischen Kennzeichenerfassung, das in immer mehr Parkhäusern zum Einsatz kommt: Bei der Einfahrt in die Garage fotografiert eine Kamera das Kennzeichen, das Bild wird gespeichert. Beim Verlassen des Objekts wird das Kennzeichen mit der Datenbank abgeglichen.

Bequeme Überwachung

Für den Autofahrer mag das bequem sein, allerdings berührt das System heikle Punkte im Datenschutz. Ein rechtlicher Graubereich ist etwa die Speicherdauer der Nummerntafeln. Prinzipiell müssen Betreiber von Überwachungskameras diese Anlagen im Datenverarbeitungsregister melden. Wer dort nach "Kennzeichenerfassung" sucht, bekommt jedoch nur fünf Meldungen – darunter ein Parkhaus, die Garage am Hof GmbH. Sie gibt bereitwillig Auskunft über ihr System: Bei Kurzparkern werde das Kennzeichen bei der Einfahrt erfasst und bei der Ausfahrt gelöscht. Nummerntafeln von Dauerparkern werden ständig gespeichert, auf Wunsch können Kunden aber darauf verzichten. Die Meldung bei der zuständigen Datenschutzbehörde sei "selbstverständlich".

Richard Lugner: "Wohl rasch gelöscht"

Auch in der Parkgarage des Einkaufszentrums Lugner City öffnet sich der Schranken automatisch. Im Datenverarbeitungsregister ist nur von "Überwachungskameras" zu lesen. Wer nachfragt, wird an Richard Lugner persönlich verwiesen. Er gibt an, die Anlage korrekt gemeldet zu haben. Die Daten würden "wohl rasch" gelöscht werden, genau wisse er das nicht. Aber: "Ich werde immer wieder von Kunden positiv darauf angesprochen", sagt Lugner, den die Erneuerung der Anlage derzeit 300.000 Euro kostet. Für Marketingzwecke nutze das Unternehmen die Daten nicht. "Es bringt mir nix, wenn ich weiß, dass 20 Autos aus Neunkirchen bei mir parken", so Lugner.

Personenbezogen oder nicht

Für den IT-Anwalt Lukas Feiler von Baker & McKenzie ist die Frage der "Personenbezogenheit" der springende Punkt. Können Betreiber solcher Anlagen den Fahrer anhand des Kennzeichens identifizieren, gelten weitaus strengere Regeln. Systeme, die vorrangig dem Objektschutz dienen, sind eher dieser Kategorie zuzuordnen, da in einem Schadensfall ein rechtliches Interesse besteht, nach dem Kraftfahrgesetz von den Behörden Auskunft über den Inhaber des Kennzeichen zu erhalten. Anders wäre dies, wenn Garagenbetreiber ohne Identifizierung der einzelnen Kunden die Daten ausschließlich für Marketingzwecke sammeln und so etwa feststellen, wie viele Kunden woher kommen und wie lange bleiben.

Staat überwacht Kennzeichen

Auch für staatliche Stellen gewinnt die Kennzeichenerfassung eine immer wichtigere Rolle. So kündigte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Mittwoch an, dass im geplanten Staatsschutzgesetz auch ein solches System gefördert werden soll. Bereits jetzt gleichen Anlagen Kennzeichen auf österreichischen Autobahnen (A2 und A4) automatisch mit internationalen Fahndungsdatenbanken ab. Nichttreffer sollen sofort gelöscht werden. Im Notfall können Behörden aber auch auf von Privatunternehmen erfasste Kennzeichen zugreifen, was im Sicherheitspolizeigesetz geregelt ist. (Fabian Schmid, derStandard.at, 1.4.2015)