Die Nantwich Education Partnership, eine Gruppe von 16 Schulen im englischen Cheshire, warnte Eltern, dass sie diese der Polizei und dem Jugendamt melden werde, wenn sie ihren Kindern erlauben, Videospiele zu spielen, die ab 18 Jahren freigegeben sind. Dieser Schritt folgte der Erkenntnis, dass einige Kinder unter anderem "Grand Theft Auto" und "Call of Duty" spielen.
Games und soziale Medien im Visier
In einem Brief an Eltern begründet der Zusammenschluss das Vorgehen: "Mehrere Kinder haben davon gesprochen, für ihr Alter unangemessene Spiele zu spielen oder Erwachsenen beim Spielen dieser zugesehen zu haben, und haben Gewalt und sexuelle Inhalte beschrieben, die sie gesehen haben: 'Call of Duty', 'Grand Theft Auto', 'Dogs of War' (hier könnte entweder 'Gears of War' oder eines mehrerer Spiele gemeint sein, die tatsächlich 'Dogs of War' heißen, Anm.) und andere ähnliche Spiele sind nicht geeignet für Kinder, und sie sollten keinen Zugang zu ihnen haben."
Auch gegen Social Media und Messenger hat man etwas einzuwenden: "Auch sollten sie keine Facebook-Accounts haben und nicht auf Seiten, Medien oder Nachrichtenseiten wie WhatsApp interagieren, die nicht für ihr Alter konzipiert wurden. Kinder sollten nur Spiele spielen und soziale Medien nutzen, die für ihr Alter geeignet sind."
Kritik
Einige Eltern sind von dem Vorstoß nicht begeistert. "Obwohl ich die große Sorge wegen gewalttätiger Spiele und deren Effekt auf Kinder verstehe, denke ich, dass die Schulen sich jenseits dessen bewegen, was akzeptabel ist. Es wird von vielen Eltern als Gefahr angesehen werden, und das ist nicht hilfreich. Wenn Schulen die Unterstützung und das Vertrauen der Eltern gewinnen wollen, wird es nicht helfen, ihnen mit dem Jugendamt zu drohen", zitiert The Guardian Margaret Morrissey vom Elternverband Parents Outloud.
Der Elternbrief stammt vom 11. Februar 2015, doch der Premierminister David Cameron verkündete Anfang März, dass Lehrer, Sozialarbeiter und andere Personen mit Verantwortung, die Kindesmisshandlung nicht melden, mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden können. (ul, 31.3.2015)