Wien – Am 8. Oktober war Christian W. einkaufen. Mit 2,06 Promille. Der Besuch des Supermarktes endete für den 43-Jährigen mit seiner Festnahme sowie Anzeigen wegen versuchten Diebstahls, versuchter schwerer Körperverletzung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, die ihn vor Richterin Petra Poschalko gebracht haben.
Eine Dose Bier, sechs Dosen Energydrinks, sechs Packungen Topfen und zwei Schokoriegel soll der Akademiker, der wegen seiner psychischen Erkrankung und seiner Alkoholabhängigkeit Frühpensionist ist, gestohlen haben. Sechs Beamte amtshandelten, auf der Polizeiinspektion soll er danach versucht haben, einen davon zu verletzen.
Keine genaue Erinnerung
Er selbst kann sich zwar nicht mehr so genau erinnern, wies die Vorwürfe aber am ersten Verhandlungstag zurück. Er habe in dem Supermarkt nur eine Bierdose aus dem Regal genommen, diese aber auf das Kassaband gestellt, ehe er den Supermarkt verlassen habe. Den Rest habe er schon vorher in einem anderen Geschäft desselben Konzerns gekauft.
Der zweite Verhandlungstag ist nötig, da beim ersten Termin der Filialleiter des betroffenen Supermarktes unentschuldigt nicht erschienen ist, was ihm eine Ordnungsstrafe von 500 Euro eingebracht hat, die ihm nun wieder erlassen wird.
Nun ist Cengiz K. hier – und hat gute Nachrichten für Poschalko und Verteidiger Walter Pirker. Denn er hat auf einer CD die Videos der Überwachungskameras mitgebracht. Die von allen Beteiligten nach den am Landesgericht fast schon serienmäßigen kleineren technischen Problemen auch begutachtet werden.
W. ist auf den Aufnahmen zwar nicht durchgehend zu sehen. Zu erkennen ist aber, dass er die Tür eines Kühlregals öffnet und später, an der Kassa, eine Dose abstellt, aber auch eine Bewegung Richtung Jackentasche macht. Wo später die Bierdose gefunden wurde.
Energydrinks und Topfen im Rucksack
Der Rest des angeblichen Diebsguts wurde allerdings in seinem Rucksack sichergestellt, Hinweise, wie die Produkte dort hingekommen sind, finden sich auf dem Film nicht.
"Ich bin auf ihn aufmerksam geworden, weil er minutenlang vor Regalen gestanden ist, aber nichts genommen hat", erinnert sich der Filialleiter. Der Zeuge behielt W. im Auge und sah die Sache mit der eingesteckten Bierdose, ehe er die Polizei alarmierte.
"Wie viel kostet die Dose eigentlich?", will Poschalko wissen. K. überlegt kurz, schließt aus der Tatsache, dass sie in einem Kühlregal stand, dass es ein Markenprodukt sein musste und schätzt schließlich 1,10 Euro. Was ziemlich genau hinkommt, laut Akt handelte es sich um ein Puntigamer im Wert von 1,05 Euro.
Die im Rucksack entdeckten Produkte waren Eigenmarken des Konzerns. "Kann man irgendwie feststellen, aus welcher Filiale die kommen?", interessiert die Richterin. Der Zeuge glaubt, eher nicht.
Stationäre Therapie
W. erzählt am Ende noch, wie er sich sein weiteres Leben vorstellt. "Seit ich sauf, geht alles den Bach hinunter, mein Wille allein reicht nicht", gesteht er ein. Das habe er mittlerweile aber erkannt, statt einer wöchentlichen Psychotherapiestunde hat er sich mittlerweile einen stationären Platz in einer Betreuungseinrichtung besorgt.
Dort gebe es strukturierte Tagesabläufe und Therapien, erzählt er, das tue ihm gut. Vor dem Tattag habe er allerdings einen Rückfall gehabt, war zwei Tage lang unterwegs. "Aber ich war immer ein Stehaufmännchen und bin es meinem Patenkind schuldig, dass ich es schaffe", ist er optimistisch.
Poschalko kündigt an, bei einer Verurteilung andere – deutlich geringer bestrafte – Delikte im Auge zu haben. Statt Diebstahl denkt sie angesichts der Beute im Wert von 1,05 Euro an Entwendung. Für die Aktion auf der Polizeistation schwebt ihr der tätliche Angriff auf einen Beamten vor. Der Angeklagte hat, als er sturzbetrunken mit dem Gesicht zur Wand perlustriert wurde, nach hinten ausgetreten, aber niemanden getroffen.
Wenig überraschend folgt die Richterin dann ihren eigenen Überlegungen und verhängt über den einschlägig Vorbestraften eine rechtskräftige Strafe von drei Monaten bedingt. Maximal sechs Monate waren möglich, aber die Sachen seien "sehr im untersten Bereich der Kriminalität" angesiedelt, sagt sie noch, ehe sie W. viel Glück wünscht. (Michael Möseneder, derStandard.at, 1.4.2015)