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Die Republik will bekanntlich Banken verpflichten, für die Einlagensicherung allein vorzusorgen.

Foto: AP/Meissner

Wien - Wie sicher sind Sparkonten in Österreich, wenn sich der Staat aus dem System der Einlagensicherung zurückzieht? Finanzexperten, Konsumentenschützer und Bankenvertreter streiten seit Bekanntwerden der geplanten Reform trefflich über diese Frage. Inzwischen kommen auch die Parteien in Fahrt. Die FPÖ warnt etwa via Aussendung vom "Anfang vom Ende". FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm kritisierte die Pläne von Finanzminister Hans Jörg Schelling scharf: "Wenn der Staat nicht einmal mehr dazu bereit ist, das Ersparte seiner eigenen Bürger zu schützen, müssen alle Alarmglocken läuten".

Der Hintergrund: Wie berichtet, will die Republik Banken verpflichten, für die Einlagensicherung allein vorzusorgen. Dazu sollen die Kreditinstitute ab der zweiten Jahreshälfte beginnen, in Notfallfonds einzuzahlen. Weil im Fonds bis 2024 nur 1,49 Milliarden Euro zusammenkommen sollen, sagen Konsumentenschützer, dass das neue System nicht den gleichen Schutz biete wie das alte mit staatlichen Haftungen. Im Gesetz steht zwar, dass sich die Fonds im Notfall Geld ausborgen können, um Sparern Guthaben bis 100.000 Euro auszubezahlen. Aber wer soll in einer Notsituation Geld bereitstellen, fragen sich Experten.

Auf einen neuen Aspekt macht Harald Podoschek, Geschäftsführer der Einlagensicherung der Banken und Bankiers aufmerksam. In dem neuen Bankenabwicklungsgesetz (BaSAG) ist erstmals festgelegt, dass Einlagensicherungseinrichtungen bevorzugte Gläubiger sind. Forderungen müssen also nicht länger gleichbehandelt werden. Wenn bei einem Pleiteinstitut Aktiva verwertet werden können, müssen die Sicherungsfonds zuerst ausbezahlt werden. Damit dürfte es Sicherungsfonds nicht schwerfallen, Überbrückungskredite im Ernstfall zu bekommen, sagt Podoschek. (szi, DER STANDARD, 1.4.2015)