Sexuelle Belästigung soll künftig auch dann strafbar sein, wenn der Griff nicht von vorn aufs Genital, sondern auch von hinten aufs Gesäß erfolgte. Dass bisher unterschieden wurde, aus welcher Richtung der Übergriff kam, erschien vielen als absurd. Umso besser, dass im Strafgesetz nachgebessert werden dürfte.

Dass Kritiker nun warnen, die Flirtzone werde zum Fall für die Kriminalpolizei, ist nicht nur polemisch, es war auch erwartbar. Auch 1989, als die Vergewaltigung in der Ehe endlich strafbar wurde, gab es einen Aufschrei. Heute bewertet man die damalige Reform als Fortschritt.

Am aktuellen Gesetzesentwurf wird kritisiert, dass er zu schwammig formuliert ist - zu Recht. Aber spüren werden das vor allem die Opfer, da die Rechtsprechung schon bisher zu engen Auslegungen neigte.

Dass jene, die doch nur flirten wollten, nun vor dem Strafrichter landen werden, ist nicht zu erwarten: Flüchtige Berührungen und Flirts werden auch weiterhin nicht strafbar sein. Genauso wie ein saloppes "Na bist du narrisch!" wohl kaum als Beleidigung angeklagt wird - anders als womöglich das öffentlich geäußerte "Sie Narr!".

Wer einer Person ungewünscht - was unter einander völlig Fremden wohl der Fall ist - aufs Gesäß greift, der begeht einen schweren Eingriff in die Intimsphäre. Und ein solcher sollte, wie es bei Eingriffen in fremdes Vermögen selbstverständlich ist, auch bestraft werden. (Maria Sterkl, DER STANDARD, 4.4.2015)