Wien - Für Sparvereine war das letzte Jahr wahrlich kein ruhiges. Die Geldwäschebestimmungen stellten das einfache Mitglied und die Vereine pauschal unter Verdacht der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, was stren-ge Legitimationspflichten zur Folge hätte.
Mittlerweile gibt es Entwarnung: Der Gesetzgeber ermächtigte im Dezember 2014 in § 95 Abs 1a BWG die Finanzmarktaufsicht, Ausnahmen für Sparvereinsmitglieder festzulegen. Die FMA hat dies nun in der seit 28. März anwendbaren Sparvereinverordnung (SpVV) getan:
Sieht die Bank im Sparverein nur ein geringes Risiko der Geldwäscherei und Terrorfinanzierung, so genügt es, dass ein Vereinsorgan (z. B. der Obmann oder Kassier) der Bank eine Liste mit Namen, Geburtsdaten und Adressen der Mitglieder übergibt. Das reicht, sofern alle Mitglieder natürliche Personen sind und keiner mehr als 1500 Euro pro Jahr einzahlt. Um das sicherzustellen, muss die Bank in der Lage sein, die eingezahlten Beträge den einzelnen Sparern zuzuordnen.
Überschreitet ein Mitglied das Limit, so muss es ein Vereinsorgan gemäß § 40 Abs 2 BWG per Lichtbildausweis identifizieren und der Bank eine Ausweiskopie sowie eine schriftliche Erklärung übergeben, dass es sich selbst oder über eine verlässliche Gewährperson von der Identität des Mitglieds überzeugt hat.
Die Verordnung regelt nicht explizit, wie oft der Bank eine Liste zu übermitteln ist. Aus den Geldwäschebestimmungen ist abzuleiten, dass Änderungen unverzüglich bekanntzugeben sind. Demnach müsste jeder Ein- oder Austritt eines Sparvereinsmitglieds der Bank mitgeteilt werden.
Dem Vereinsorgan kommen wichtige Funktionen zu; als "verlängerter Arm" der Bank wird es verstärkt in die Verantwortung genommen. Das bedeutet vor allem dann erheblichen Mehraufwand, wenn ein Sparer mehr als 1500 Euro pro Kalenderjahr einzahlt.
Diese Regelung ist ein Kompromiss, mit dem wohl beide Seiten leben können. Den Sparvereinsmitgliedern bleibt in der Regel die Identifizierung bei der Bank erspart, und die Banken müssen nicht jeden einzelnen Sparer persönlich überprüfen. (Christian Lenz, Philipp Schagerl, DER STANDARD, 13.4.2015)