Berlin - Die deutsche Regierung will die Spionagerechte des Bundesnachrichtendienstes (BND) gesetzlich neu fassen. Es werde an einer "klarstellenden Regelung, was die Befugnisse des BND anbelangt", gearbeitet, sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Wirtz am Montag in Berlin. Diese Neuregelung solle voraussichtlich im Sommer vom Kabinett beraten werden.

Hintergrund sind Debatten über die Legalität der BND-Praxis, Telefonate und E-Mails von nichtdeutschen Staatsbürgern auch im Ausland zu überwachen. Dies war unter anderem im Untersuchungsausschuss zur NSA-Spionageaffäre kontrovers diskutiert worden. Kritiker hatten argumentiert, der BND handele im Ausland weitgehend ohne gesetzliche Grundlage.

Wirtz sagte, es gebe an der Stelle offenbar "Auslegungsmöglichkeiten". Deswegen werde nun an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet. Sie bestätigte damit eine Meldung des "Spiegel" vom Wochenende.

Die Voraussetzungen für das Sammeln von Telekommunikationsdaten durch den BND sind unter anderem in den Regelungen zum Fernmeldegeheimnis im Artikel 10 des Grundgesetzes geregelt. Das Ausführungsgesetz zum Artikel 10 der Verfassung wird kurz G-10-Gesetz genannt. Bei der Überwachung von deutschen Staatsbürgern ist demnach strenger Grundrechteschutz zu beachten, der nach Auffassung des BND aber nicht für die Kommunikation von Ausländern in das oder im Ausland gilt. (APA, 13.4.2015)