Straßburg/Wien - Die Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, ist am Dienstag von der parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg zum österreichischen Mitglied beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewählt worden. Sie löst die jetzige österreichische EGMR-Richterin Elisabeth Steiner ab.

Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat Gabriele Kucsko-Stadlmayer zur Wahl zur neuen österreichischen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gratuliert. "Mit Gabriele Kucsko-Stadlmayer wurde eine hervorragend qualifizierte Kandidatin gewählt", so Kurz laut Aussendung vom Dienstagabend.

Als eine der ersten gratulierte Alev Korun, Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarats und Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des österreichischen Nationalrats, Kucsko-Stadlmayer zur Wahl. "Durch ihre jahrelange universitäre Lehrtätigkeit, als langjähriges Ersatzmitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats im Innenministerium beziehungsweise bei der Volksanwaltschaft ist sie für die Tätigkeit am Gerichtshof ausgezeichnet qualifiziert", so die Menschenrechtssprecherin der Grünen in einer Aussendung.

Kucsko-Stadlmayer hat als Ersatzmitglied der Venedig-Kommission, die Rechtsgutachten für die neuen Demokratien Europas verfasst, auch Europarats-Erfahrung. Sie ist zudem Vorsitzende des Senats der Universität Wien.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) legt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus, deren Artikel in Österreich Verfassungsrang haben. Jedes Mitgliedsland des Europarates entsendet eine Person in das Richterkollegium. Nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges können sich Bürger, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, direkt an das Straßburger Gericht wenden. Gibt es dem Beschwerdeführer Recht, wird der betroffene Staat in der Regel zu einer Strafzahlung verurteilt. (APA, 21.4.2015)