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Jürgen Fitschen (li.), Co-Vorstand der Deutschen Bank, und der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann am Dienstag im Landgericht München.

Foto: EPA/PETERÜKNEFFEL

München - Vor dem Landgericht München hat am Dienstag der Strafprozess gegen Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und vier seiner früheren Vorstandskollegen wegen versuchter Täuschung der Justiz im Kirch-Verfahren begonnen. Angeklagt ist auch der Schweizer Josef Ackermann.

Unter großem Medienandrang erschienen Fitschen, seine beiden Vorgänger Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere frühere Top-Manager der Deutschen Bank am Morgen im Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Prozessbetrug im Verfahren um Schadenersatz für die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch vor. Dafür drohen im Fall einer Verurteilung zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft. Alle Angeklagten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Zivilprozess

Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Zivilprozess um die Pleite Kirchs. In diesem Verfahren sollen die Angeklagten mit absichtlichen falschen Angaben vergeblich versucht haben, ein Scheitern der Klage des Medienmoguls zu erreichen.

Während Fitschen, Ackermann und Breuer nur versuchter Prozessbetrug vorgeworfen wird, sind die beiden Ex-Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck auch wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt.

Fitschen erklärte im Vorfeld des zunächst mit 16 Verhandlungstagen bis September angesetzten Verfahrens, er halte sich für unschuldig. Den Rechtsstreit mit den Erben des verstorbenen Kirch hat die Deutsche Bank mit Zahlung von 925 Mio. Euro beendet.

Deutsche Bank - Anklage schreibt Fitschen Mitläuferrolle zu

Banken/Fernsehen/Gerichtsverfahren/Deutsche Bank/Deutschland - Nicht so tief in Betrugsversuche zulasten des früheren Medienmoguls Leo Kirch verstrickt wie die vier Mitangeklagten

Nicht so tief

Deutsche-Bank-Co-Chef Fitschen war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht so tief in Betrugsversuche zulasten des früheren Medienmoguls Leo Kirch verstrickt wie die vier Mitangeklagten.

Fitschen habe weniger energisch als seine Vorgänger Rolf Breuer und Josef Ackermann und zwei weitere Ex-Vorstände versucht, in dem von Kirch betriebenen Schadenersatzprozess die Justiz zu täuschen, sagte Staatsanwältin Christiane Serini am Dienstag vor dem Landgericht München bei der Verlesung der Anklage. Fitschen habe vor Gericht mündlich nicht gelogen, sei jedoch an falschen schriftlichen Erklärungen beteiligt gewesen.

Kirch, der 2011 starb, hatte die Deutsche Bank für den Zusammenbruch seines Medienimperiums 2002 verantwortlich gemacht. Der damalige Deutsche-Bank-Chef Breuer hatte in einem Interview Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt. Kirch verklagte die Bank auf zwei Mrd. Euro. Kernfrage in dem Schadenersatzprozess vor dem Oberlandesgericht München war, ob Breuer mit dem Interview beabsichtigte, der Bank lukrative Aufträge zur Zerschlagung der Mediengruppe zu verschaffen.

Kein Interesse

Breuer bestritt ein Interesse der Bank an solchen Aufträgen von Kirch. Doch das damalige Gericht glaubte ihm nicht und sprach von einem Täuschungsversuch, obwohl Breuer Rückendeckung von seinen Vorstandskollegen bekam. Serini schilderte am Dienstag das Vorgehen der Banker als Verschwörung, mit der Kirch um seinen Schadenersatzanspruch habe betrogen werden sollen. "Die Angeklagten begannen damit gemeinsam, den vom Angeklagten Dr. Breuer bereits zuvor gefassten und von ihm am 25.02.11 begonnenen Tatplan fortzuführen."

Doch während Breuer, Ackermann und die mitangeklagten Ex-Vorstände Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck falsch ausgesagt hätten, habe Fitschen versucht, sich herauszuwinden. "Fitschen hielt sich nicht an die zumindest stillschweigend geschlossene Vereinbarung", sagte Serini. "Der Angeklagte Fitschen machte bei seiner Anhörung vage und in sich nicht schlüssige Angaben." Er habe versucht, Falschaussagen zu vermeiden, ohne dabei die Abwehrstrategie seiner Kollegen zu torpedieren. Damit habe er sich des schweren Betrugs mitschuldig gemacht. Im äußersten Fall drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Gefängnis. (APA, 28.4.2015)