Niedernsill/Salzburg - Ein 33-Jähriger ist am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg wegen eines Verkehrsunfalls im Pinzgau vom 1. Februar, bei dem seine zweijährige Tochter ums Leben kam, wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Unfallursache war ein Sekundenschlaf des Angeklagten, der den Wagen gelenkt hatte. Verletzt wurden auch seine Frau und sein Sohn.

Vor der Urteilsverkündung brach der beschuldigte Polizist aus Rumänien in Tränen aus. "Es tut mir leid, was passiert ist. Ich selbst bedaure es am meisten. Meine Tochter ist gestorben. Wir haben in der letzten Nacht noch gemeinsam im Bett geschlafen." Auch alle anderen Prozessbeteiligten zeigten sich betroffen über den Unfall, der sich gegen 5.45 Uhr bei Niedernsill ereignet hatte.

Die vierköpfige Familie wollte nach Italien reisen, sie war bereits 15,5 Stunden unterwegs. "Mir sind meine Augen für Sekundenbruchteile zugefallen. Bei einer Rechtskurve fuhr ich geradeaus", schilderte der bisher unbescholtene Angeklagte mit tränenerstickter Stimme. Das Auto kam von der Straße ab, prallte schließlich frontal gegen einen Baum, überschlug sich und blieb auf der linken Wagenseite liegen. "Ich konnte meinen Sicherheitsgurt lösen und habe zuerst meine Tochter aus dem Fahrzeug befreit." Das Mädchen starb einige Stunden später im Spital.

Unklarheiten über Aussagen

Staatsanwalt Alexander Winkler war aufgrund einer polizeilichen Befragung des Mannes von einer fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Strafdrohung bis zu drei Jahre Haft) ausgegangen. Demnach soll der Familienvater auf der Fahrt von Rumänien nach Italien bis zum Unfallzeitpunkt nur zwei kurze Pausen eingelegt haben. Das habe er aber nie gesagt, beteuerte der Angeklagte. Bei der damaligen Vernehmung sei kein Dolmetscher anwesend gewesen, es müsse zu Verständigungsproblemen gekommen sein.

Tatsächlich habe er mehrere Pausen eingelegt, betonte der Mann. "Das waren insgesamt vier Stunden." Er habe während der Pausen auch geschlafen, wie lange, könne er nicht beziffern. Er habe auch keine Ermüdungssymptome bei sich festgestellt. Nach der letzten Pause, etwa 15 Minuten vor dem Unfall, sei er ausgestiegen. "Draußen hatte es minus zehn Grad, im Fahrzeuginneren plus 18 Grad. Ich glaube, der Temperaturunterschied von fast 30 Grad hat den Sekundenschlaf ausgelöst." Alle anderen im Fahrzeug seien nach der Pause eingeschlafen.

Im Laufe der Verhandlung meinte der Staatsanwalt, im Zweifel würde eine Verurteilung nach dem Grunddelikt "fahrlässige Tötung" (Paragraf 80 Strafgesetzbuch, Strafrahmen bis zu ein Jahr Haft) das Auslangen finden. Dem schloss sich auch Strafrichterin Anna-Sophia Geisselhofer an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Polizist ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war. Er hat bis 4. Mai Bedenkzeit. Zum Schluss erzählte er noch, dass er im Fall einer Verurteilung automatisch "in die Reserve" versetzt werde. Derzeit habe er einen unbezahlten Urlaub genommen. (APA, 28.4.2015)