Wien - Bei der Volksbankengruppe wird derzeit davon ausgegangen, dass die drei "Rebellen", die sich dem Sanierungspaket (Fusionen, neuer Verbundvertrag) widersetzen, den Widerstand nicht mehr wochenlang aufrechterhalten werden. Der Streit dürfte vor dem kritischen Stichtag 1. Juli beigelegt sein, hieß es am Donnerstagabend zur APA. Nachsatz: Sie werden sich fügen müssen.

Um die Fortdauer der Einlagensicherung für Abtrünnige wird unterdessen juristisch debattiert. Christian Pomper, Verbandsanwalt des "Volksbankenverbands" (ÖGV) betonte am Nachmittag, dass die Aufgabe der gesetzlichen Einlagensicherung der Volks- und Spezialbanken ausschließlich der "Volksbank Haftungsgenossenschaft eG" zukomme. Und die Zugehörigkeit zu der Haftungsgenossenschaft sei an die Zugehörigkeit zum Fachverband der Kreditgenossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch (Wirtschaftskammer-Fachverband) gebunden. Solange eine Bank diesem Fachverband angehöre, sei sie auch Mitglied der Volksbank Haftungsgenossenschaft. Erst wenn sie auch aus dem Fachverband austrete, scheide sie auch als Haftungsgenossenschaftsmitglied aus, so Pomper. Er ist Vorstand der Volksbanken-Einlagensicherung.

Im Umfeld der Volksbank Wien-Baden indes ist man überzeugt, dass eine Bank, die aus dem Volksbanken-Verbund und -Verband ausscheide, in der Praxis auch nicht im Fachverband bleiben wird können, und damit auch nicht in der Volksbanken-Einlagensicherung. Im übrigen dürfte diese Diskussion nicht ewig dauern. Die "Abtrünnigen" sollen in den nächsten Tagen und Wochen nochmals zu den Aufsehern nach Wien zitiert werden. Geschäftsleiter wurden schon vorweg an ihre Pflichten erinnert.

Neben der ÖVAG (Volksbanken AG), die ihre Dienstleistungsverträge mit den drei Rebellenbanken zum 30. Juni aufgekündigt hat, hat nach APA-Informationen auch der Verbandsrat des Genossenschaftsverbands ÖGV diesen drei Banken die Unterstützung gekündigt. (APA, 30.4.2015)