Wien – Die Richter und Staatsanwälte sind mit der geplanten Neuordnung des Weisungsrechts unzufrieden. In ihrer Stellungnahme im Begutachtungsverfahren pochen sie auf ihr präferiertes Modell eines weisungsfreien Obersten Staatsanwalts. Sie fordern, zumindest die Generalprokuratur – wo der Weisenrat angesiedelt wird – weisungsfrei zu stellen.

Auch am Rande der Richterwoche in Kitzbühel tun manche Richter ihren Unmut kund. Die gewählte Lösung sei "weder Fisch, noch Fleisch", heißt es hier. Der Justizminister behalte immer noch das letzte Wort, verstecke sich aber hinter dem Weisenrat, so die Kritik.

Gemeinsame Forderung

Die Richtervereinigung sowie die Vereinigung der Staatsanwälte haben ihre Stellungnahme gemeinsam verfasst. Darin halten sie fest: Sie wünschen sich, dass die Generalprokuratur vollständig zu einer unabhängigen Obersten Staatsanwaltschaft ausgebaut wird – ohne jegliches Recht für den Justizminister, Weisungen zu erteilen. Sie könnten sich auch einen Generalstaatsanwalt vorstellen, der grundsätzlich noch Weisungen akzeptieren muss, das Weisungsrecht wäre aber in dieser Variante stark eingeschränkt.

Sogar mit einem Weisenrat könnte man leben, wenn er bei einer weisungsfreien Generalprokuratur angesiedelt wäre. Deshalb fordern die Richter und Staatsanwälte, jenen Halbsatz im Gesetz, wonach die Prokuratur "dem Bundesminister für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden" ist, zu streichen. Dies würde "weiter zu einer Reduktion der mit dem ministeriellen Weisungsrecht verbundenen Anscheinsproblematik" beitragen. Und ohnehin habe der Minister der Generalprokuratur "seit Jahrzehnten keine Weisung erteilt". Die Möglichkeit für den Minister, einen Auftrag zu Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zu erteilen, bliebe auch bestehen.

Wer Weiser werden soll

Die Richter und Staatsanwälte lehnen auch die geplante Besetzung des Weisenrats ab. Zwei der drei Mitglieder sollen den Regierungsplänen zufolge externe Juristen sein. Das Gremium, dem der Generalprokurator vorstehen wird, sollte man aber vielmehr zur Gänze aus dem Kreis der "ranghöchsten und dienstältesten Mitglieder der Generalprokuratur" besetzen, so die Forderung.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ist mit den geplanten Änderungen indes grundsätzlich zufrieden, denn schließlich tritt man für die Beibehaltung des ministeriellen Weisungsrechts ein. Die Anwälte melden aber ebenfalls Wünsche an, vor allem für die Stärkung der Rechte von Personen, gegen die ermittelt wird. (sterk, APA, 6.5.2015)