Wien - Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bzw. ihre Mitarbeiter und Pensionisten werden demnächst rund eine Million Euro an die Finanz überweisen müssen. Diese Steuernachzahlung ist quasi der Nachhall der jüngsten Rechnungshofprüfung, in der die Sozialleistungen unter die Lupe genommen worden sind.

Dabei kam heraus, dass die Notenbanker und OeNB-Pensionisten, die in Bankwohnungen eingemietet sind, diesen Sachbezug nicht versteuert haben - was sie ab 2009 aber hätten tun müssen. Zur Erinnerung: Die Notenbank besaß über Jahrzehnte hinweg Wohnungen, die sie ihren Beschäftigten günstig vermietete. Inzwischen ist ein Großteil verkauft, die letzte Tranche ist gerade auf dem Markt.

Hohe Differenz

Wie der Rechnungshof feststellte, hat Arbeitgeber OeNB aber entgegen den Vorschriften keine Sachbezüge für die Nutzung der Bankwohnungen angesetzt. Laut RH begründete das die OeNB damit, dass "der Mietzins marktkonform" gewesen sei. Die staatlichen Prüfer sahen das freilich anders und errechneten die Differenz zwischen den von den Notenbankern gezahlten und den marktüblichen Mieten. Sie kamen auf vier Millionen Euro.

Finanzamt reagiert

Die OeNB startete sofort ab Vorliegen des Rechnungshof-Rohberichts eine Überprüfung und leitete eine steuerrechtliche Prüfung ein. Inzwischen hat auch das Finanzamt reagiert – und kommt auf einen Nachzahlungsbetrag von knapp unter einer Million Euro für die Jahre 2009 bis 2013, wie ein Sprecher der Notenbank bestätigt.

Die haarige Frage ist nun, wer für diese Summe geradestehen wird: die Mieter oder ihr (Ex-)Arbeitgeber OeNB, der den Sachbezug nicht ordnungsgemäß behandelt und die dafür fällige Steuer nicht von Gehalt bzw. Pensionszahlung abgezogen hat.

Fehler der OeNB

Die Entscheidung dafür ist noch nicht gefallen. Nach Verhandlungen des Direktoriums mit der Belegschaftsvertretung zeichnet sich aber ab, dass die OeNB bezahlen wird. Das Argument: Schließlich hätte sie die Steuer berechnen und einfordern müssen, also sei sie für den Fehler verantwortlich. Fix ist das aber noch nicht, denn die Finanzbehörde hat ihr Verfahren noch nicht beendet, ein endgültiger Bescheid liegt noch nicht vor. Für 2014 und das laufende Jahr hat die OeNB den Fehler behoben.

Die rund 300 Bankwohnungen waren zuletzt Anlass für groben Streit zwischen OeNB-Direktorium und Zentralbetriebsrat gewesen. Das Direktorium sah darin eine "unzeitgemäße Sozialleistung" und rief 2011 die Schlichtungsstelle an. Die räumte der OeNB das Recht zum Verkauf der Immobilien ein.

Die Nationalbank hat sich im Gegenzug verpflichtet, alles zu unternehmen, damit auch unter den neuen Eigentümern die bisherigen Mietkonditionen erhalten bleiben. (gra, 8.5.2015)