Kitzbühel/Wien – Alle, die in Österreich leben, zahlen Steuern – doch was mit diesen Steuern geschieht, dürfen sie häufig nicht wissen. Laut internationalen Vergleichen haben Bürger in Serbien, Indien oder Sierra Leone einen drastisch besseren Zugriff auf öffentlich wichtige Daten als Österreicher. Initiativen wie das Forum Informationsfreiheit haben das heftig kritisiert - und nicht zuletzt auf Druck dieser NGO kam die rotschwarze Koalition überein, das strenge Amtsgeheimnis in Österreich abzuschaffen. Anfang 2016 soll es so weit sein: Das Verfassungsgesetz, das Amtsauskünften einen Riegel vorschiebt, soll abgeschafft und den Bürgern ein Recht auf Auskunft eingeräumt werden, das ebenfalls im Verfassungsrang stehen soll. Wie die Regeln aussehen werden, ist derzeit Thema der Verhandlungen.

SPÖ und ÖVP brauchen eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und somit die Stimmen zumindest einer Oppositionspartei. An mehreren Punkten spießt es sich derzeit: Vor allem die Frage, wie brüchig das Recht der Menschen auf Behördenauskunft sein wird, beschäftigt den Verfassungsausschuss, in dem die Parteien am endgültigen Entwurf feilen. Die Koalition will nämlich weitgehende Ausnahmen verankern. So darf etwa dann Auskunft verweigert werden, wenn "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" dies erfordere oder wenn "berechtigte Interessen eines Dritten" dem entgegenstehen. Letztlich könne sehr viel darunter gefasst werden, beanstanden Kritiker, die darin ein Amtsgeheimnis light durch die Hintertür sehen.

Regierung will keinen "Informationsbeauftragten"

Vor allem aber das im Koalitionsentwurf vorgesehene Recht der Länder und des Bundes, weitere Ausnahmen zu formulieren, verärgert die Kritiker. Kommt das Gesetz so, wie es die Regierung wünscht, könnten nämlich Bund und Länder weitere Ausnahmetatbestände einführen, um die Informationsfreiheit einzuschränken. Einziger Riegel, der ihnen vorgeschoben wird: Sie müssen dies tun, um Interessen zu verteidigen, die "gleich wichtig" sind wie die zuvor aufgezählten Ausnahmen.

Während dies der Opposition zu weit geht, hält das Kanzleramtsministerium die Aufregung für übertrieben: In der Praxis werde es schwer sein, weitere Ausnahmen zu finden, die "gleich wichtig" seien wie die im Gesetz genannten. Auf Nachfragen des STANDARD sagt Brian-Christopher Schmidt vom Bundeskanzleramt: "Das wird Gegenstand von Gesprächen der Fraktionen sein – und wir wollen ihnen nicht vorgreifen."

Ob der von Grünen und dem Forum Informationsfreiheit energisch geforderte "Informationsbeauftragte" nach deutschem Vorbild kommt, ist jedoch fraglich. Die Koalition lehnt diese Stelle, die auskunftsbegierigen Bürgern zu ihrem Recht verhelfen soll, ab. (Maria Sterkl, 7.5.2015)