Wien - Die Volksanwaltschaft ließ den Österreichischen Journalistenclub (ÖJC) mit einer Beschwerde rund um den Akademikerball abblitzen. Hintergrund: Die Journalistenvereinigung übte anlässlich der umstrittenen Ballveranstaltung im Jänner Kritik an der Wiener Polizei und sah die freie Berichterstattung gefährdet, weil Mitglieder mit ÖJC-Ausweis keine Akkreditierungen erhalten hatten.

Zulassungen für die Akademikerball-Sperrzone gingen damals an Journalisten mit Presseausweisen des von der Journalistengewerkschaft und dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) getragenen Kuratoriums für Presseausweise sowie Journalisten mit Dienstausweisen oder Bestätigungen von Medienhäusern. Der ÖJC wandte sich deshalb mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft.

Diese wies das Ansinnen der Vereinigung ab, bestätigte die Volksanwaltschaft am Freitag gegenüber der APA. Einerseits habe sich der Vorwurf des Journalistenclubs, wonach die Wiener Polizei nur Journalisten mit Presseausweisen des Kuratoriums zugelassen habe, als "nicht zutreffend" erwiesen, andererseits habe man festgestellt, dass in der Causa "kein Missstand in der Verwaltung" vorlag, erklärte eine Sprecherin der Volksanwaltschaft. (APA, 8.5.2015)