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Jene Frau, die mit Mord (samt Schilderungen des geplanten Angriffs mit dem Hammer) bedroht wurde, ist vermutlich mit den Nerven fertig. Das vorläufige Endergebnis nach all den Anzeigen und Hilferufen wegen der beständigen, wenn auch vorläufig verbalen Bedrohungen ist ernüchternd: Erst hieß es, dass eine Mail keine gefährliche Drohung darstellen könne. Danach korrigierte die Staatsanwaltschaft zwar, dass eine Drohung anno 2015 auch per Mail eintreffen kann und nicht nur per Pergament.

Doch: zu früh gefreut. Gegen den über lange Zeiträume drohenden Mann könne man derzeit leider nichts unternehmen, da er unzurechnungsfähig sei. Für Maßnahmenvollzug braucht es eine Anlasstat, die mit mehr als einem Jahr Haft geahndet wird. Gefährliche Drohung kann zwar zwischen einem und drei Jahren liegen, eine Anklage gibt es bis jetzt aber nicht. Wenn dies das letzte Wort in dieser Geschichte sein soll, bedeutet das, dass sich das Opfer mit den Drohungen abfinden muss, bis der Hammermann tatsächlich vor der Tür auftaucht.

Allein eine derartige Zumutung des Zuwartens auf das noch Schlimmere bedeutet weitere seelische Schädigung nach einer Reihe vorangegangener seelischer Schädigungen durch den Täter. Solche Botschaften belassen hilfesuchende Opfer in einem luftleeren Raum, der keinen Schutz bietet.

Es ist gut, dass es bestimmte Hürden gibt, die die mutmaßlichen Täter schützen. Aber wer denkt in einem solchen Fall an die Opfer? (rab, DER STANDARD, 11.5.2015)