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Geld künftig lieber unter den Kopfpolster?

Foto: dpa (Federico Gambarini)

Seit am Dienstag die Regierung ihren Gesetzesvorschlag präsentiert hat, muss das vielzitierte Sparbücherl der Oma wieder herhalten. Künftig sollen Finanzprüfer auch dann Einsicht in Konten bekommen, wenn sie nur "Bedenken gegen die Richtigkeit einer Abgabenerklärung" haben.

Eh alles halb so wild?

Bei der klassischen Einkommensteuerveranlagung von Angestellten und Arbeitern soll das Herumschnüffeln in den Konten allerdings ohne weiteres nicht möglich sein. Aber wie so häufig ist bislang nicht geklärt, wie ein Missbrauch in diese Richtung verhindert werden kann.

Vermeidung von Steuerhinterziehung

András Szigetvari, Wirtschaftsredakteur des STANDARD, dazu in seinem Kommentar: "Zu den wichtigsten Instrumenten im Kampf gegen Hinterzieher zählt Furcht. Betrüger müssen glauben, dass die Finanz ihnen auf den Fersen ist. Erst dann sind sie zu einer Selbstanzeige bereit." Furcht also soll des Bürgers Antrieb zur Ehrlichkeit sein.

Wie reagieren Sie auf diesen Schritt?

Der Spruch "Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten" kommt oft und gern über die Lippen, wenn es um den Fortschritt Richtung "gläserner Mensch" geht. Aber ist das tatsächlich so? Wie handhaben Sie künftig Ihre Finanzen, Auflösung der Konten und das Bargeld unter den Kopfpolster? Oder ist der Aufschrei der Datenschützer übertrieben und viel zu laut?

Diskutieren Sie hier im Forum über mögliche Szenarien, wir freuen uns auf einen regen Austausch. (cln, 14.5.2015))