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Der Streit um die Provisionen für Immobilienmakler ist prolongiert.

Foto: APA/Hochmuth

Das Bestellerprinzip bei Maklern, das der grüne Abgeordnete Julian Schmid per Entschließungsantrag im Parlament einbrachte (DER STANDARD berichtete), dürfte nun wie erwartet im Bautenausschuss diskutiert werden. Wann, steht aber noch nicht fest: Termin für die nächste Sitzung des Ausschusses gibt es noch keinen.

Die Immobilienwirtschaft lehnt die Idee ab und weist auf die Vorzüge der in Österreich und vielen anderen europäischen Ländern üblichen Doppelmaklerschaft hin, von der eben auch Wohnungssuchende profitieren würden, hieß es in einer Aussendung. "Auch die Services und Kompetenzen eines Maklers müssen berücksichtigt werden: Er verfügt über rechtliches, wirtschaftliches und technisches Wissen, ist in der Lage, den Wert einer Immobilie einzuschätzen und kann so ein für beide Seiten faires Geschäft zum Abschluss bringen", meint Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Insbesondere der Mieter hätte bei Beauftragung durch den Abgeber bei geltendem Bestellerprinzip schlechtere Karten als bisher, "denn der Makler vertritt unter diesen Umständen nur noch eine Partei und ist nicht mehr verpflichtet, einen Interessensausgleich zwischen Mieter und Vermieter zu schaffen".

"Nachahmungstäter"

ÖVI-Maklersprecherin Sandra Bauernfeind sprach gar von einer "Nachahmungstäterschaft" der Grünen hinsichtlich der geplanten Einführung in Deutschland. Dabei seien die Mietzinsbildungssysteme in Deutschland und Österreich keineswegs vergleichbar. "Während in Deutschland die Miete weitgehend frei vereinbart werden darf, unterliegen große Teile des österreichischen Mietmarktes dem Richtwertzins und damit engen preislichen Beschränkungen", so Bauernfeind. "Das in allen Bereichen der Wirtschaft übliche Einpreisen der Vermarktungskosten wird dadurch dem Vermieter in Österreich unmöglich gemacht." (mapu, 18.5.2015)