Wien - Die Novellen zum ORF-Gesetz, zum Privatfernseh- und Privatradiogesetz liegen nach STANDARD-Infos vor und sollen offenbar kommende Woche den Ministerrat passieren. Das Kanzleramt hat die bisher eher kleinen Novellen nach der Begutachtung noch teilweise umformuliert, sie wurden aber nach ersten Infos nicht gravierend geändert.

Bisher unerhörter App-Wunsch

Der recht nachdrückliche Wunsch des ORF blieb offenbar unerhört, ihm doch auch mobile Anwendungen/Apps erlauben, die nicht wie heute Abbild einer Webseite sein müssen. Aber: Der Ministerrat weist die Novellen ja dem Nationalrat zu, und im parlamentarischen Prozess wuchs sich schon mancher Gesetzesentwurf aus - oder wurde auch noch gestutzt.

Die Begutachtungsentwürfe sahen für den ORF Erleichterungen mit Sponsorlogos in internationalen Sportbewerben vor. Sie blieben auch in den überarbeiteten Entwürfen des Kanzleramts offenbar die hervorstechendste Neuerung für den ORF. Klargestellt wird nun, dass diese Sponsorhinweise in internationalen Übertragungen, auf die der ORF keinen Einfluss hat und an denen er nicht verdient, nicht in die Werbezeit einzurechnen sind.

Kein Kanzler an den Kabelplätzen

ATV (aber etwa auch W24) wünschten sich nachdrücklichere Regeln, die etwa Kabelnetze zwingen, Programme mit österreichischen Inhalten vorzureihen. Schon die Begutachtungsentwürfe haben österreichische Inhalte in dem Zusammenhang genauer definiert und betont.

Ein zunächst geplantes Verordnungsrecht des Kanzlers, um diese Bevorzugung zu präzisieren, fiel weg und soll nicht mehr in den Ministerrats-Vorlagen stehen.

Dauerwerbesendung bleibt

Die neue Pflicht, Dauerwerbesendungen auch als solche zu kennzeichnen, bleibt den Privatsendern; die Bestimmungen wurden nach Kritik des Verbands offenbar noch ein wenig umformuliert und gelockert.

Radio-Sammeln nun auch überregional

Regionalen und lokalen Privatradios - nicht nationalen - wird der Zusammenschluss mit benachbarten Sendern zu einer gemeinsamen Lizenz erleichtert, dafür wird ihnen lokale Werbung in Teilgebieten begrenzt. Medienkonzerne dürfen ein bestimmtes Sendegebiet nur mit einer Sammel-Lizenz bespielen.

Zuletzt wurde noch verhandelt, wie weit Sendegebiete auseinander liegen dürfen, die eine gemeinsame Lizenz wollen: Die Werte pendelten in den Gesprächen zwischen ursprünglich 50 und zehn Kilometern Entfernung.

Solche Sammel-Lizenzen dürfen nach STANDARD-Infos laut Entwurf nicht mehr als 45 Prozent der österreichischen Bevölkerung erreichen. Nationale Privatlizenzen müssen mindestens 60 Prozent der Bevölkerung erreichen, das schaffte bisher nur Kronehit.

Wunschliste: Gebühren für Streaming

Auf früheren Wunschlisten des ORF an die Medienpolitik standen etwa auch Gebührenpflicht für Streaming-Empfang von ORF-Programmen. Auch davon ist in den Entwürfen bisher offenbar nichts zu finden. Aus Sicht der Privatsender griffen die Begutachtungsentwürfe "enttäuschend" kurz, dafür gingen ihnen die geplanten Erleichterungen für den ORF zu weit.

Reaktionen und Forderungen der vergangenen Monate im Überblick finden Sie unten. (red, 21.5.2015)