Wien – 2.500 Euro wegen übler Nachrede gegenüber der STANDARD-Journalistin Colette M. Schmidt: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Mittwoch das Ersturteil gegen die vom früheren FP-Politiker Andreas Mölzer mitherausgegebene Zeitschrift "Zur Zeit" bestätigt.

Die Zeitschrift hatte Schmidt im Mai 2014 als "Märchentante" bezeichnet und ihr nahegelegt, dass sie in ihrer journalistischen Arbeit "über Leichen" gehe. Auch Details aus Schmidts Privatleben sparte das Blatt nicht aus. So wurde Schmidt als Patchwork-Mutter bezeichnet, wobei das Wort Mutter unter Anführungsstriche gesetzt wurde.

"Natürlich herabwürdigend"

Letzteres sei "natürlich herabwürdigend", befand der Dreiersenat des OLG in seiner Urteilsbegründung. Der Artikel, der auch in der Onlineversion des Blattes publiziert wurde, verfolge "den Zweck, die Person zu diskreditieren".

Mölzers Verlag W3 hatte wie Schmidt Berufung gegen das Ersturteil erhoben. Die Redakteurin sah sich nicht nur verleumdet, sondern auch als Opfer einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, und begehrte eine Korrektur des Ersturteils.

Das OLG wies beides zurück, gab aber Schmidts Rüge eines Formalfehlers Recht. W3 hat somit auch die Prozesskosten zu decken, zudem muss "Zur Zeit" Teile des Urteils in Print- und Onlineversion kundtun. (sterk, 20.5.2015)