Wien - In der Causa Schillerplatz und um den Verkauf einer Telekom-Austria-Immobilie in Wien könnte es für Ex-ÖBB-Chef Martin Huber noch einmal eng werden. Laut "Kurier" (Donnerstag) hat die Oberstaatsanwaltschaft die im Oktober 2014 übermittelte Anklageschrift in Sachen Huber zurückgewiesen und "ergänzende Erhebungen" angeordnet.

Nun müssen Ex-ÖBB-Aufsichtsratschef Wolfgang Reithofer und Ex-Aufsichtsrat Eduard Saxinger einvernommen werden. Im Zuge der Befragung soll dem Zeitungsbericht zufolge geklärt werden, was ihnen Huber tatsächlich über seine Beteiligung an der Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH erzählt hat. Laut Aktenlage hätte Huber neben seiner ÖBB-Vorstandstätigkeit keine weitere unternehmerische Tätigkeit ausüben dürfen - außer mit Genehmigung des Aufsichtsrats.

Die Ermittler sollen laut Weisung der Oberstaatsanwalt herausfinden, warum der ÖBB-Aufsichtsrat Huber nicht sofort gefeuert habe, sondern "eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses und der Abschluss eines Konsulentenvertrages erfolgte".

Huber wies die Vorwürfe über seinen Anwalt Meinhard Novak zurück. Sein Mandant habe den Aufsichtsrat über dessen geschäftliche Nebentätigkeit informiert und das Kontrollgremium nicht getäuscht, so der Rechtsvertreter zur Zeitung.

Huber war im April 2014 im Untreueprozess (Telekom-V-Prozess) rund um den günstigen Kauf von zwei Etagen des Telekom-Palais' am Wiener Schillerplatz freigesprochen worden. Jedoch hat der Staatsanwalt noch während des Prozesses die Anklage gegen Huber auf schweren Betrug ausgeweitet. Für alle gilt die Unschuldsvermutung. (APA, 27.5.2015)