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Am Bau dürften einige Arbeitnehmer bei der Steuerreform in ein tiefes Loch blicken. Ebenso wie im Tourismus kommen hier Nettolohnvereinbarungen vor, bei denen die Entlastung der Betrieb kassiert.

Foto: AP/Pleul

Wien - Sie stellen nicht das Gros der Dienstverhältnisse dar, aber kommen doch immer wieder vor: Nettolohnvereinbarungen; sie werden beispielsweise in der Hotellerie, im Bau- oder Transportwesen getroffen. Dem Arbeitnehmer geht es darum, was er "auf die Hand" erhält, mit Sozialbeiträgen und Steuern soll sich der Arbeitgeber herumschlagen. Diese Gruppe von Personen könnte - wie schon 2009 - zum großen Verlierer der Steuerreform werden. Denn die Entlastung streift bei den Nettolohnvereinbarungen der Arbeitgeber ein.

Die Arbeiterkammer Tirol hat Finanzminister Hans Jörg Schelling und Sozialminister Rudolf Hundstorfer Anfang April darauf hingewiesen und gefordert, dass gesetzlich gewährleistet wird, dass es auch bei diesen Verträgen zu einer Entlastung der Beschäftigten kommt. Allerdings wurde der Appell im Begutachtungsentwurf zur Steuerreform nicht berücksichtigt. Otto Farny, Steuerexperte in der Arbeiterkammer, bestätigt die Schwierigkeiten. In der AK-Stellungnahme zu der Gesetzesinitiative werde er das Tiroler Ansinnen übernehmen, sagt er zum Standard.

Fall für den OGH

Farny kann nur schwer einschätzen, um wie viele Fälle es geht: Es seien sicherlich weniger als zehn Prozent aller Dienstverträge, allerdings mit steigender Tendenz. Offenbar sind diese Beschäftigungsverhältnisse für Ausländer attraktiv, die nur wissen wollen, was unter dem Strich steht. Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits mit der Frage der Nettolohnvereinbarungen befasst. Ein Blitzschutzmonteur stritt mit seinem Arbeitgeber über die Höhe der Abfertigung. Das Höchstgericht gelangte zu der Erkenntnis, dass der Arbeitgeber bei echten Nettolohnvereinbarungen zwar Verschlechterungen bei Sozial- und Steuerabgaben zu tragen habe, Vorteile aber nicht an den Dienstnehmer weitergeben muss.

Bei der Gesetzeswerdung wird es auch in anderen Fragen noch zu Diskussionen kommen. Neben der Kontenöffnung gibt es noch ein heftiges Tauziehen um die Grunderwerbsteuer, bei der künftig der Verkehrswert zur Bemessung herangezogen wird. In einer Verordnung will Schelling noch Spezifikationen festlegen.

Für Erben und Beschenkte besonders wichtig: Abschläge von bis zu 30 Prozent auf den Verkehrswert. Dabei ist angedacht, drei Kategorien von neuen Wohnungen oder Häusern bis zu älteren Objekten einzuführen. Der Schätzung zugrunde gelegt werden soll ein Immobilienpreisspiegel, wie er etwa von der Wirtschaftskammer erstellt wird. Die Notare sollen diese Form der Bewertung akzeptieren, was allerdings für Unmut sorgt. Verpflichtende Bewertungen durch Gutachter will die Politik verhindern. (Andreas Schnauder, .5.2015)