Pograpschen ist eine ernst zu nehmende Demütigung von (zumeist) Frauen, die es verdient hätte, unter dem erweiterten Tatbestand "sexuelle Belästigung" Eingang ins Strafrecht zu finden. Hat sie aber nicht. Wie viele, die sich dafür einsetzten, schon im Vorfeld vermuteten, hat der Pograpsch-Paragraf die Begutachtungsphase für das Gesetz nicht überstanden. Das ging so schnell, dass man sich des Eindrucks nicht erwehren kann: Da hat es wohl jemand nicht so ernst gemeint mit den Frauenrechten.

Natürlich sind die Bedenken der Strafrechtsexperten, der Staatsanwälte und Richter gegen die Verschärfung des Paragrafen zu bedenken - dafür ist eine Begutachtungsphase da. Allerdings muss man auch genau hinhören: Nur eine Minderheit meinte da apodiktisch, die Aufnahme des Pos in die Intimzone sei per se Quatsch und abzulehnen. Die meisten argumentierten, dass dies, so wie der Paragraf formuliert sei, schwerlich fassbar sei und es ergo einer "Präzisierung" bedürfe. Warum man eine solche im Justizressort nicht überlegt hat, weiß der Minister wohl am besten.

Es bleibt der Eindruck, Wolfgang Brandstetter habe nur vordergründig den Wünschen von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek entsprochen. Dass sich Heinisch-Hosek auch beim Verbot der Diversion in Fällen häuslicher Gewalt nicht durchgesetzt hat (eine zu Recht umstrittene Forderung), zeigt einmal mehr das Standing der Frauenministerin in der Regierung. Aber das ist eine andere Geschichte. (Petra Stuiber, 31.5.2015)