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Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Es kommt also doch kein Po-grapsch-Paragraf. Man kann vermutlich erleichtert aufatmen und die nächstbeste Halbkugel in Hose oder Rock anvisieren.

Der Justizminister beklagt, dass Pograpschen selbst schwer zu fassen sei. Das mag sein. Im Unterschied zu Brust und primären Geschlechtsteilen, die, von Justitia abgesegnet, nicht unerwünscht berührt werden dürfen, schwebt der Hintern offensichtlich im rechtsfreien Raum, obwohl er jedenfalls sehr leicht zu fassen ist. Und ebenso leicht ist das Gefühl der inakzeptablen Grenzüberschreitung zu evozieren, gefolgt von dem Gefühl der Bedrohung und der Angst. Kinkerlitzchen eben.

Einer der Präzedenzfälle zu diesem Paragrafen: eine Frau, der beim Radfahren auf den Po gegriffen wurde. Die sich mit einer Ohrfeige wehrte. Die vom Grapscher daraufhin geschlagen wurde.

Es mag sein, dass Pograpschen schon zu Hochzeiten geführt haben soll, wie ein Abgeordneter zum Nationalrat nicht müde wurde zu betonen. Es könnten allerdings auch schon auf den Kopf fallende Ziegelsteine zu Hochzeiten geführt haben, wer weiß das schon so genau.

Deswegen ist per se ein auf den Kopf fallender Ziegelstein nicht das übliche Fundament einer beginnenden Beziehung, und selbiges gilt auch für die Narrenhand auf der Rückseite der unerwünscht anvisierten Person: Eine solche Grenzüberschreitung ist eine bewusst erniedrigende Machtdemonstration. (Julya Rabinowich,31.5.2015)